Abänderungsantrag zu Antrag der GLH vom 31.5.2005 XV-B 2373-035

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An den                                                                               
Herrn Stadtverordnetenvorsteher der Kreisstadt Heppenheim                                    
Am Großen Markt 1,  64646 Heppenheim

Abänderungsantrag zu Antrag der GLH vom 31.5.2005 XV-B 2373-035

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadt Heppenheim scheidet zum frühest rechtlich möglichen Zeitpunkt aus dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) aus und regelt die Mülleinsammlung erneut eigenständig

2. Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich, d.h. spätestens bis zum 31.12.2005, die rechtlichen Voraussetzungen und die voraussichtlichen Kosten des Austritts selbst sowie die voraussichtlichen künftigen Kosten der Müllentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heppenheim zu ermitteln und den Stadtverordneten darzulegen. Weiter wird der Magistrat beauftragt, Verhandlungen mit dem ZAKB zu den Modalitäten eines Austritts aufzunehmen.

3. Sollte sich nach den Ermittlungen des Magistrats voraussichtlich eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger durch die angestrebte Müllentsorgung gegenüber dem ZAKB ergeben, wird ein Bürgerbefragung über den weiteren Verbleib im Zweckverband oder den Austritt aus dem Zweckverband durchgeführt.

Begründung:
Die Diskussion im Haupt und Finanzausschuss hat ergeben, dass alle Parteien den sich in den übergebenen Unterschriften dokumentierenden Wunsch der Bürger auf Austritt aus dem ZAKB respektieren wollen. Die Unterschriften haben allerdings auch bezweckt, kein höheren Kosten als im ZAKB zahlen zu wollen. 

Wörtlich heißt es dort:
„Der Austritt bewirkt keine unmittelbaren Kosten, die Kosten der künftigen Abfallentsorgung sind durch Gebühren aufgrund einer angepassten Abfallsatzung zu decken. Gegenüber der jetzt an das ZAKB zu zahlenden Summe ergibt sich insgesamt eine Einsparung.“

Es muss daher vermieden werden, dass durch einen Austritt eine höhere Belastung der Bürger entsteht. Es sollte des weiteren Konsens sein, dass der Stadt unnötige Kosten durch zusätzliche Verfahren erspart bleiben.

Sollte daher das Ergebnis der Untersuchungen des Magistrats wider Erwarten ergeben, dass mit höheren Kosten als im ZAKB zu rechnen ist, ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass erneut das Votum der Bürger eingeholt werden soll. Die Gemeindeordnung bietet uns hierfür das Mittel des Bürgerentscheids.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass mit der Übernahme des Antragsinhalts ein Bürgerbegehren durch Erfüllung des Antragsbegehrens überflüssig wird. Sollte jedoch – anders als auch von den Initiatoren erwartet – kein wirtschaftlich günstigeres Ergebnis zu erzielen sein, sollten die Bürger entscheiden, ob sie eine solch teurere eigenständige Variante oder den Verbleib im ZAKB wollen