Antrag XV-B 0288-021

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Die Stadtverordnetenversammlung bedauert, dass durch Verletzung der Verschwiegenheitspflichten in der Öffentlichkeit der Name von einem potentiellen Käufer des städtischen Grundstücks in der Dieselstraße genannt wurde.

Sie fordert den Bürgermeister auf, die Magistratsmitglieder (nochmals) auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen.
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Dieser Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2001 mit 16 Gegenstimmen, 11 dafür und 7 Enthaltungen abgelehnt
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Der Bürgermeister braucht also nicht darauf hinzuweisen; es darf weiterhin Internes ausgeplaudert werden
Napoleon I.: Ich liebe den Verrat, aber hasse den Verräter