Anfrage zum Komplex Friedrichstraße/Metzendorfimmobilie

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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, 

nachdem man es offensichtlich trotz erheblichen Informationsbedarfs für nicht notwendig erachtet hat, die Antworten des Bürgermeisters zum Themenkomplex Metzendorfimmobilie in das Protokoll der letzten Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen, bitten wir nunmehr um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen. 

Um eine angemessene Beratung der angekündigten Vorlagen in den Ausschüssen zu ermöglichen, bitten wir um Vorlage der Antworten bis zum 19.09.2014

  1. Ist es richtig, dass für den Erhalt von Fördergeldern für den Ankauf und die Sanierung der Metzendorfimmobilie sowie der Tiefgarage ein ausführliches Wertgutachten vorzulegen ist?
    Wenn ja, warum wurde nicht vor dem Beschluss des Magistrats dieses Gutachten eingeholt?Liegt es mittlerweile vor? Mit welchem Ergebnis? 
  2. Haben die Eigentümer dem Gutachter nun den für das „Plausibilisierungsgutachten“ nicht gewährten Zugang für eine Innenbesichtigung ermöglicht? 
  3. Ist der Gutachter auch beauftragt, den zu erwartenden Sanierungsaufwand zu schätzen?
    Wenn nein, warum nicht?
    Muss ein Gutachten über die Sanierungskosten bei Beantragung der Förderungelder vorliegen?Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Renovierungskosten, die bereits 2002 mit 3 Mio. geschätzt wurden, nicht erhöht haben?

    Sind in diesem Betrag die Kosten für die schalltechnischen Maßnahmen bei einem Umzug der Musikschule bereits eingeplant? Wenn ja: Wie hoch sind diese? Wer hat diese Kosten ermittelt, wie setzen sie sich zusammen?

    Wenn nein: Warum nicht?

  4. Ist mittlerweile die Denkmalschutzbehörde kontaktiert worden, um zusätzlichen Sanierungsbedarf abschätzen zu können? Wenn ja: Welche Stellungnahme hat die Denkmalschutzbehörde abgegeben? 

    Wenn nein: Warum wurde keine Stellungnahme eingeholt? 

  5. Wofür gewährt das Land Förderung? Wird auch ein Kaufpreis, der über dem Verkehrswert liegt gefördert? 

    Werden die Kosten der Sanierung unabhängig davon gefördert, welche Verwendung für die sanierten Räumlichkeiten geplant ist? 

    Wenn nicht: Wie sieht das derzeitige Nutzungskonzept bei einem möglichen Erwerb der Metzendorfimmobilie aus? 

    Müssen Förderungelder zurückgezahlt werden, wenn die geplante und im Förderantrag benannte Nutzung geändert wird? 

  6. Kannte die Umweltministerin den Wortlaut der Plausibilitätsprüfung vor ihrer positiven Stellungnahme? 
  7. Die Stadt Heppenheim ist Schutzschirmkommune. Weitere Kredite dürfen daher eigentlich nicht aufgenommen werden. Wie soll der Ankauf finanziert werden? 
  8. Gibt es bereits Interessenten für den Verkauf von Musikschule und Bücherei? Wenn nicht, wie soll der Kaufpreis bis zum Verkauf finanziert werden? 
    Wenn ja? Wohin soll die Musikschule, bis die Sanierung abgeschlossen ist? Ist bereits sicher, dass die Bücherei anderweitig untergebracht werden kann und, dass dies auch sinnvoll ist? 
  9. Zu den Folgekosten eines Ankaufs der Metzendorfimmobilie: Laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollen Mieteinnahmen aus Geschäften in Höhe von jährlich 90.000 € fließen. Bei der Beratung des Bebauungsplanes „Südliche Friedrichstraße“ wurde die Änderung der früheren Planung, die statt Garagen Geschäfte vorgesehen hatte seitens des Bürgermeisters erklärt, man wisse doch, dass es nicht erfolgversprechend sei, Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt anzusiedeln. 
    Auf Grund welcher neuer Erkenntnisse geht der Bürgermeister davon aus, dass solche Geschäfte nun doch mit Erfolg angesiedelt werden können? 

    Laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollen des weiteren Einsparungen für die Musikschule in Höhe von 70.000 € zu Buche schlagen.
    Wie setzt sich dieser Betrag zusammen? 

  10. Wurde der Sanierungsbedarf in der Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der die Tiefgarage gehört, ermittelt? Wenn nein: Warum nicht? Weiß der Gutachter, dass hier erhebliche Sanierungskosten aus dem Gesamtkomplex auf die Wohnungs- bzw. Teileigentümer zukommt?
  11. Wenn ja: Wie hoch ist der Sanierungsbedarf? Ist dieser Betrag dem Gutachter bekannt gegeben worden? 
  12. Nachdem die Grundstücke in der südlichen Friedrichstraße verkauft wurden, sind folgende Fragen zu klären: 
  • a)  In welcher Form wurde abgeklärt, dass der Verkauf der städtischen Grundstücke im Baugebiet „Südliche Friedrichstraße“ auf Grund des Schreibens des damaligen Bürgermeisters Obermayr vom 7.2.2001 zwingend zu einem Quadratmeterpreis von 100 € zu erfolgen hat? Wir bitten um Vorlage des entsprechenden Schreibens.
  • b)  Woraus leitet sich die Auffassung des Bürgermeisters ab, es handle sich um unerschlossene Grundstücke? Auch hier bitten wir um Vorlage der schriftlichen Auskunft.
  • c)  Wie hoch werden die voraussichtlichen von den Käufern zu entrichtenden Erschließungskosten sein?

 

Mit freundlichen Grüßen 

Gabriele Kurz-Ensinger Fraktionsvorsitzende