Anträge
zur Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im BUS sowie HFW beschließen:
1.
Die Hauptsatzung der Stadt Heppenheim wird in §4 Abs. 3 c) wie folgt geändert:
c) Städtische Verträge nach § 11 BauGB und Erschließungsverträge nach § 124 BauGB; soweit die Stadtverordnetenversammlung im Beschluss über den Bebauungsplan die Grundlagen des Erschließungsvertrages festgelegt hat, sind diese im Vertrag umzusetzen.
2.
Die Hauptsatzung der Stadt Heppenheim wird in §4 Abs. 3 e) wie folgt geändert:
e) Erwerb, Tausch , Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstücksverträgen soweit diese nicht öffentlichen Zwecken dienen; die Änderung des Nutzungszwecks bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Die Fähigkeit des Magistrats beim Abschluss von Erschließungs- und Grundstücksverträgen schnell zu handeln soll grundsätzlich erhalten bleiben, allerdings ist es notwendig bei Erschließungsverträgen der Stadtverordnetenversammlung die Kompetenz zu übertragen, wesentliche Regelungen vorzugeben. Bei Grundstücksverträgen muss der Stadtverordnetenversammlung ein Mitspracherecht bei öffentlich genutzten Grundstücken eingeräumt werden.
Gabriele Kurz-Ensinger |
Peter Müller |
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Benjamin Kramer für die FDP |
Dr. Martin Greif für die FWH/Pini |