Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion Gesamtsanierungs- und –Renovierungsbedarf Nibelungenhalle

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Die SPD-Stadtverordnetenfraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung den zuständigen Ausschüssen sowie der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Der Magistrat wird beauftragt,
bis zum 28.2.2015 den Gesamtsanierungs- und –Renovierungsbedarf für die Nibelungenhalle zu ermitteln und diesem Aufwand die Kosten einer Neuerrichtung der Halle an gleicher oder anderer Stelle gegenüber zu stellen. Fördermöglichkeiten sowie die Beteiligung des Kreises sind zu prüfen und zu nutzen.

Bis zur Beschlussfassung über die Frage, ob die Halle zu sanieren oder neu zu errichten ist, wird die Ausgabeposition im Teilhaushalt 8/ Produkt 0802010/ Konto 843 mit 650.000 € (Bl. 353 des Haushaltes 15/16) mit einem Sperrvermerk versehen, zu entsperren durch die Stadtverordnetenversammlung.

Begründung:

Aus den Erfahrungen mit der Halle in Erbach sollte die Erkenntnis gezogen werden, dass uU ein Abriss und Neubau oder ein Neubau an anderer Stelle langfristig der kostengünstigere Weg gegenüber einer Sanierung darstellt. Auch die Nibelungenhalle ist ein Objekt, das in regelmäßigen Abständen zur Sanierung anstand.

Jean-Bernd Neumann, Fraktionsvorsitzender