Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den Ausschüssen beschließen:
§ 5 der Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim wird wie folgt geändert:
§ 5
Ortsbezirke, Ortsbeiräte
(1) Es werden nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes folgende Ortsbezirke gebildet:
-Erbach
-Hambach (Unter- und Ober-Hambach)
-Heppenheim Mitte I
-Heppenheim Mitte II
-Kirschhausen mit Igelsbach
-Mittershausen-Scheuerberg
-Ober-Laudenbach
-Sonderbach
-Wald-Erlenbach
(2) Als Abgrenzung der Ortsbezirke gelten die Gemarkungsgrenzen, die vor der Eingliederung der Stadtteile in die Stadt Heppenheim bestanden haben sowie die Bahnlinie.
(3) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beträgt:
-für die Ortsbezirke Mittershausen-Scheuerberg und Ober-Laudenbach jeweils sieben (7),
-für die Ortsbezirke Erbach, Hambach, Heppenheim Mitte I und II, Kirschhausen mit Igelsbach, Sonderbach und Wald-Erlenbach jeweils neun (9).
Begründung:
Entsprechend der HGO ist „der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.“ Entsprechende Ortsbeiräte wurden nach der Gebietsreform jedoch lediglich für die eingemeindeten Stadtteile geschaffen, um deren Interessen gegenüber der „Kernstadt“ besser zur Geltung zu bringen. Die Interessen der Kernstadt selbst wurden bisher ausschließlich durch die Stadtverordnetenversammlung wahrgenommen.
Die bisherigen Erfahrungen mit den Ortsbeiräten zeigt jedoch, dass durch die Behandlung der lokalen Themen die Bürger besser einbezogen werden.
G. Kurz-Ensinger
Fraktionsvorsitzende