Antrag Heizung Weinkosthalle

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

zu prüfen, ob und in welcher Form und mit welchen Kosten die Weinkosthalle künftig beheizt werden soll. Weiter ist zu ermitteln, welche Kosten je nach gewählter Lösung pro Veranstaltung entstehen und im Rahmen eine Gebührenordnung auf die Nutzer umzulegen wären.  Es wird angeregt, für die Ermittlung den Energiebeauftragten der Stadt zu beteiligen.

Begründung

Ein Umbau der Weinkosthalle wird in der Planung und in den Kosten entscheidend von der Frage der gewählten Heiztechnik beeinflusst. Hierbei ist u.a. die Frage zu klären, ob die Räume dauerhaft oder nur für spezielle Veranstaltungen zu beheizen sind und welche baulichen Voraussetzungen – und welcher Platzbedarf – mit der jeweiligen Lösung verbunden sind. Darüber hinaus ist für die veranstaltenden Nutzer von entscheidender Bedeutung, mit welchen Kosten sie für die jeweilige Nutzung belastet werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.