Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im BUS sowie HFW beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Umstellung der Straßenbeitragssatzung auf wiederkehrende Straßenbeiträge zu prüfen und das Ergebnis bis spätestens 30.06.2015 vorzulegen.
Begründung:
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat bereits seit den 1980er Jahren eine gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge. Zahlreiche Gemeinden, unter anderem Hassloch und Pirmasens, haben auch bereits jahrelange Erfahrungen mit wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Zwischenzeitlich sind die Bundesländer Thüringen, Saarland und zuletzt auch Hessen gefolgt. In Hessen war die Gemeinde Biblis die erste Gemeinde, die wiederkehrende Straßenbeiträge erhebt.
Wiederkehrende Straßenbeiträge dienen sowohl der Verstetigung der Einnahmen wie auch der Vermeidung einmalige auftretender Überbelastungen der Beitragspflichtigen durch einmalig hohe Zahlungen.
Um Ungleichbehandlungen von Straßenanliegern, die in der Vergangenheit Beiträge zahlen mussten, zu vermeiden, sollen Grundstücke, für die Erschließungsbeiträge oder andere einmalige Beiträge in den vergangenen Jahren erhoben wurden, durch eine ausreichend bemessene Schonfrist von wiederkehrenden Straßenbeiträgen befreit werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jean Bernd Neumann
Fraktionsvorsitzender