Antrag Verkauf Grundstücke „Südliche Friedrichstraße“

0 Comments| 14:31
Categories:

Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den Ausschüssen beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu überprüfen, ob der Verkauf der städtischen Grundstücke im Baugebiet „Südliche Friedrichstraße“ auf Grund des Schreibens des damaligen Bürgermeisters Obermayr vom 7.2.2001 zwingend zu einem Quadratmeterpreis von 100 € zu erfolgen hat und ob die Auffassung des Bürgermeisters, es handle sich um unerschlossene Grundstücke zutreffend ist; sollte dies der Fall sein, bitten wir um Mitteilung, wie hoch die voraussichtlichen von den Käufern zu entrichtenden Erschließungskosten sein werden.

Begründung:

Der Bürgermeister hat sich zur Begründung seines Entschlusses, die städtischen Grundstücke im Baugebiet „Südliche Friedrichstraße“ zu einem Preis von 100 € /m² zu veräußern auf ein Schreiben des damaligen Bürgermeisters Obermayr vom 7.2.2001 bezogen.

In diesem Schreiben wird dieser Ankauf zum einen nur in Aussicht gestellt, zum anderen ist es nicht an die jetzigen Käufer gerichtet und zudem trägt es nur eine Unterschrift und nicht die für verbindliche Zusagen zweite Unterschrift. Letzteres dürfte den in Immobiliensachen erfahrenen Adressaten auch hinlänglich bekannt gewesen sein, so dass das vom Bürgermeister unterstellte Vertrauen in die Verbindlichkeit der Zusage zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen sein dürfte. Entsprechend der Rechtsprechung hierzu wäre dies im Übrigen auch nicht von Bedeutung.

Nach den Ausführungen des Altbürgermeisters im Starkenburger Echo sollte zudem nur sichergestellt werden, dass die Stadt „keine Gewinn macht“. Dass sie hierdurch einen Verlust erleidet, dürfte wohl kaum beschlossen worden sein. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, den damaligen Beschluss bei der Beurteilung mit heran zu ziehen.

Als Ersatzbegründung hat der Bürgermeister mittlerweile angeführt, das Grundstück sei „unerschlossen“. Dass es im innerstädtischen Bereich noch nicht erschlossene Grundstücke geben soll, ist zumindest ungewöhnlich. Insoweit wird diese Behauptung zu überprüfen und zu begründen sein. Sollte es zutreffen wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Erschließungskosten zu entrichten sind.

G. Kurz-Ensinger
Fraktionsvorsitzende