Antrag XV-B 0242-600

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bzgl. des Bebauungsplanes für den Bereich ,,Alte Kaute";
hier: Verkauf von Baugrundstücken im Planungsbereich
(siehe hierzu auch Drucksachen-Nr. XV-B 0242-600-1)

,,Vor dem Verkauf der städtischen Grundstücke ist die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat über die Kriterien und Modalitäten der Grundstücksvergabe zu unterrichten."

Begründung:
Da in diesem Bereich in erster Linie Grundstücke für Familien aus Heppenheim zur Verfügung gestellt werden sollen, die darauf angewiesen sind, einen großen Teil der Baukosten ihrer Häuser durch selbst erbrachte Leistungen aufzufangen (weil sie ansonsten nie zu einem eigenen Haus gelangen würden), sollte die Durchführung dieser Konzeption auch nachvollziehbar sein, insbesondere weil bei der Preisgestaltung für den Quadratmeterpreisbeim Verkauf der städtischen Grundstücke diese Konzeption entsprechend Berücksichtigung finden soll.
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Dieser Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2001 einstimmig angenommen