Antrag XV-B 0268-600

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Am 30.09.2003 brachte der Erste Stadtrat Gerhard Herbert in Vertretung des Bürgermeisters die nachstehende Mitteilungsvorlage mit einer soliden Auskunft in die Stadtverordnetenversammlung ein:

Magistrat der Kreisstadt Heppenheim 30.09.2003
Bauamt
600-120 Bu/ve

Mitteilungsvorlage, Drucksachen-Nummer: XV-M 1563-600
Beratungsfolge Magistrat / Stadtverordnetenversammlung

Freizeitgelände im Bereich Bruchsee;
hier: Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 17.08.2001 (Drucksachen Nr. XV-B 0268-600-1)

Derzeit wird seitens des Bauamts eine Nutzungskonzeption für das im Landschaftsplan der Kreisstadt Heppenheim von 2003 als mögliche. Naherholungsfläche westlich und östlich des Bruchsees ausgewiesene Gebiet erarbeitet. Dabei soll die Umweltverträglichkeit verschiedener potentieller Nutzungen in unterschiedlichen Bereichen des Areals überprüft und eine Zuweisung entsprechender Flächen erarbeitet werden. Die Errichtung eines Freizeitgeländes sollte dabei im Rahmen der Planung für den gesamten Raum erfolgen.

Bisher wurde unter Mithilfe einer für das Stadtbauamt tätiger Praktikantin eine Bestandsaufnahme sowie eine Vorstudie erarbeitet. Diese Leistungen stellen eine der Grundlagen dar, um das Konzept im Rahmen eines zu vergebenden Planungsauftrages detailliert ausarbeiten zu können. Aufgrund der Haushaltslage ist die Beauftragung eines Planungsbüros zum jetzigen Zeitpunkt mangels entsprechender Mittel jedoch nicht möglich.

Eine interne Ausarbeitung eines solchen Planungsentwurfs kann aufgrund der personellen Situation im Bauamt nicht geleistet werden.

Nach dem Hessentag könnte die Vergabe des Planungskonzepts als Diplomarbeit ins Auge gefasst werden. Die Erarbeitung eines großflächigen Nutzungskonzepts im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit wäre unter Umständen eine kostengünstige Möglichkeit, eine fachlich schlüssige und hochwertige Planung zu

erhalten.

Herbert
Erster Stadtrat
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Aus dem Protokoll der Sitzung der Stadtverordneten vom 
15.07.2003 unter PKT. 5.3. 
Am 24.04.2003 habe er eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, die aus zwei Teilen bestehe, rief Stadtverordneter Morweiser (SPD) in Erinnerung. Die erste Frage sei in einem Schreiben vom 28.05.2003 beantwortet und er bitte nun um Auskunft, wann er die Antwort auf seine zweite Frage erwarten könne.

Bürgermeister Obermayr bat, ihm die offene Frage noch einmal zu nennen. Vielleicht könne er diese ja beantworten.

Daraufhin formulierte Herr Morweiser seine Frage erneut, die wie folgt lautet:
"Wann gedenkt die Verwaltung, den am 25.10.2001 einstimmig beschlossenen Antrag bezüglich Freizeitgelände im Bereich des Bruchsees zu verwirklichen?"

Bürgermeister Obermayr erklärte, dies könne nach dem (Anmerkung: wortwörtlich sagte er:  einen Tag nach dem) Hessentag in Angriff genommen werden. Im Augenblick – dies könne man auch aus dem "Newsletter" ersehen, den er herumgehen lasse – sei die Verwaltung schon voll mit der Hessentagsvorbereitung beschäftigt.

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Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 
25.10.2001 im Wortlaut der Beschlussempfehlung des SKS einstimmig angenommen

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Antrag (XV-B 0268-600)
bezügl. Freizeitgelände im Bereich des Bruchsee

1) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, unter Einbeziehung des vorhandenen Spielplatzes ein Freizeitgelände im Bereich des Bruchsee planerisch weiterzuentwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anlage sich in das heute bestehende Landschaftsbild einpasst.

2) Dieses Freizeitgelände soll vor allem Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorsehen und auch über Grillplätze undSanitäreinrichtungen verfügen.
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Der Antrag wurde am 6.9.2001 zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen
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Beschlußempfehlung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses vom 18.9.2001:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, unter Einbeziehung des vorhandenen Spielplatzes ein Freizeitgelände im Bereich des Bruchsees planerisch weiterzuentwickeln. Dabei ist darauf zu achten, daß die Anlage sich in das heute bestehende Landschaftsbild einpaßt.(*)
(*siehe oben, jedoch ohne Abs. 2)