Antrag XV-B 0843-600

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Am 12.09.2002 erließ, – auf Antrag (Drucksachennummer XV-B 0843-600) des Magistrats – , die Stadtverordnetenversammlung eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14ff BauGB für den Bereich Starkenburgweg / Schloßberg
in Verfolgung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2001 bezüglich der Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluß) zur 
a.)  27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Heppenheim und
b.) Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Starkenburgweg/Schloßberg zum Erhalt wertvoller Blickbeziehungen  sowie zur Erstellung eines Aussichtspunktes am Starkenburgweg 
als Satzung der Kreisstadt Heppenheim.

Begründung des Magistrates:
Hintergrund für die mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Mai 2001 eingeleitete Bauleitplanung für den in Rede stehenden Bereich war die aus stadtplanerischer Sicht notwendige Regelung der verschiedensten Flächennutzungen in diesem sensiblen ÜbergangsbereichOrtsrandlage und freier Landschaft. Hierbei spielen vor allem die Aspekte Landschaftsbild und Blickbeziehungen vom und zum SchloßbergStarkenburg eine für die Stadtgestaltung Heppenheims entscheidende Rolle, da sich gerade im Aufgangsbereich zur Starkenburg entlang des Starkenburgweges für den Betrachter eine Vielzahl von reizvollen Blickbeziehungen ergeben, die es entlang der Bergstraße kaum ein zweites Mal gibt. Mit dem Zurückweichen der Landschaftsschutzgebietsgrenze Bergstraße/Odenwald in diesem Bereich auf die Ostseite des Starkenburgweges steht nun zu befürchten, dass in diesem sensiblen Übergangsbereich Veränderungen baulicher oder sonstiger Art angestrebt werden, welche den eingangs erwähnten Planungsintentionen zuwiderlaufen oder diese zumindest erschweren bzw. stören. Um dies zu verhindern, empfiehlt die Verwaltung, zur Sicherung der dortigen Bauleitplanung eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14ff Bau-GB zu erlassen.
Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 1 Bau-GB als Satzung zu verabschieden und hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Bei Bedarf kann sie bis zu zweimal um je ein Jahr verlängert werden; die zweite Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Sie tritt auf alle Fälle außer Kraft, wenn der Bebauungsplan, zu dessen Sicherung die Veränderungssperre erlassen wurde, in Kraft getreten ist, da in diesem Moment der Sicherungszweck entfällt.
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Bei diesem Beschluss stimmten alle Stadtverordneten mit "ja", nur die beiden Stadtverordneten der FDP (der Partei der Besserverdienenden oder derjenigen die es gerne sein wollen), Dr.Stöcker und Hörst , enthielten sich der Stimme. Mit dieser Haltung haben sich die beiden gegen ihren eigenen  Koalitionsvertrag mit der CDU gewendet. Dort heißt es unter Kapitel 7 Vers 1 zwischen mit seiner überregional bekannten

7) Umwelt schützen
Die Kulturlandschaft, die Heppenheims Umgebung prägt, muss in Partnerschaft mit den Landwirten aber auch den Freizeitgärtnern, insbesondere den Winzern erhalten werden.