Antrag XV-B 1259-030

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Sehr geehrter Herr Vock,
wir bitten folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen: 

Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses in Sachen Koch-Finanzaffäre

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 50 Abs.2 Satz 2 die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses in der Angelegenheit der sogenannten Koch-Finanzaffäre.

Begründung:

Der Stadt Heppenheim droht durch die Beteiligung an einem Finanzsystem, das ab dem Jahr 1985 durch den Finanzmakler Hans-Jürgen Koch betrieben wurde ein hoher Millionenschaden.

Der Akteneinsichtsausschuss ist erforderlich, um zu klären:

  • Mit welchem Schaden für die Stadt Heppenheim zu rechnen ist (best- / worstcase)

  • Wer die Finanzgeschäfte seitens der Stadt einleitete und welche Beschlüsse der zuständigen Gremien und Anweisungen durch Vorgesetze dem Handeln zu Grunde lagen.

  • Wer die Abwicklung der Finanzgeschäfte bei der Stadt betätigte, ob und gegebenenfalls weitere Personen in die Abwicklung eingebunden waren.

  • Ob sich die Handelnden bei Eingehung und Ausübung der Finanzgeschäfte pflichtgemäß verhalten haben.

  • Ob im Falle pflichtwidrigen Verhaltens von städtischen Bediensteten / Wahlbeamten Schadensersatzansprüche seitens der Stadt bestehen.

  • Wer nach dem Zusammenbruch des Finanzsystems die Rückabwicklung bei der Stadt übernahm.

  • Welche rechtlichen Schritte die Verwaltung unternommen hat, um offene Sachverhalte aufzuklären und bis dato nicht vorliegende Unterlagen zu schaffen bzw. zu sichern.

  • Welche rechtlichen Schritte und zu welchem Zeitpunkt die Stadt unternahm, um den Schaden für Heppenheim möglichst gering zu halten.

  • Ob diese juristischen Schritte ausreichend waren und durch eine mangelhafte Vorgehensweise der Verantwortlichen der Schaden vergrößert wurde (z.B. durch Unterlassung des in Verzug setzen von Zahlungsempfängern).

Mit freundlichem Gruß
(Norbert Schmitt)
Fraktionsvorsitzender