Beim Minister interveniert

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Parkplätze: Behindertenbeauftragter Bechtel setzt sich für Gesetzesänderung ein

Das Ausweisen von Behindertenparkplätzen im öffentlichen Straßenverkehr ist eine sehr wichtige und sinnvolle Möglichkeit Menschen zu helfen, die extrem gehbehindert sind – schreibt Heppenheims Behindertenbeauftragter Helmut Bechtel in einer Pressemitteilung. Wie die Beschilderung dieser Sonderparkplätze aussehen muss und wer zu diesem eingeschränkten Personenkreis gehört, regeln Gesetze und Verordnungen.

Die Parkplätzen werden durch das Verkehrszeichen 314 (blaues Viereckschild mit dem „P“) mit dem Zusatzschild 857 (dem Rollstuhlfahrersymbol.). Hier dürfen nur die behinderten Menschen parken, die das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) nachweisen können, das Versorgungsamt per Bescheid vergeben wird. Bei Vorlage dieses Bescheides bei jeweiligen Ordnungsamt der Kommunen wird dann ein blauer Sonderparkausweis mit Passfoto ausgegeben, der zum Nutzen dieser Sonderparkplätze berechtigt.
Das Problem liegt darin, dass es sehr viele Menschen gibt, die sehr bewegungseingeschränkt sind und doch dieses Merkzeichen aG nicht bekommen. Es gibt noch eine Möglichkeit mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) mit entsprechenden Prozenten, die den Grad der Behinderung bestimmen, im Zusammenhang mit akuten Herz- oder Lungenproblemen einen gelben Sonderparkausweis zu bekommen, der allerdings nur in bestimmten Bundesländern gültig ist und nur zum Parken bis zu drei Stunden in Bereichen des eingeschränkten Parkverbotes zum Parken berechtigt.
Das hilft diesen Menschen wenig, da in den Zentren der Städte ganz wenige Stellen mit dem eingeschränkten Halteverboten zu finden sind. Das bedeuten für die Menschen mit dem Merkzeichen G, dass sie trotz erheblichen Gehprobleme sehr lange Wege mühsam bewältigen müssen, weil die normalen Parkplätze dort meist belegt sind und sie auf den Parkplätzen für Behinderte nicht parken dürfen, die oft frei sind.
Hier muss dringend eine gesetzliche Änderung her. Optimal wäre, wenn die jeweiligen Kommunen in bestimmten Bereichen diese Sonderparkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol für Menschen mit den Merkzeichen aG und G ausweisen könnten. Man könnten dann auf den erhöhten Bedarf von Sonderparkplätzen seitens der Kommunen mit weiteren Ausweisungen reagieren und würde so vielen gehbehinderten Menschen helfen.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Heppenheim hat nun das zuständige Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium angeschrieben, um eine solche Gesetzesänderung anzuregen. Weiter bat er in einem Schreiben an das Hessische Sozialministerium um Unterstützung.

Auf privaten Parkanlagen von Kliniken, wie zum Beispiel in Heidelberg, wird das schon lange mit sehr guten Erfolgen praktiziert. Dort sind die Parkplätze für Behinderte mit dem Zusatz ausgeweitet, dass Menschen mit den Merkzeichen aG und G parken dürfen. Im öffentlichen Verkehrsraum ist das zur Zeit noch nicht möglich, weil der § 46 Straßenverkehrsordnung klar anzeigt, wer diese Parkplätze nutzen darf. Schon aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land ist eine dahin gehende Änderungen der Vorschriften sehr sinnvoll.

Aus dem Starkenburger Echo vom 02.05.2011