Halber Mond: Aufsichtsbehörde stützt das Vorgehen von Heppenheims Bürgermeister
HEPPENHEIM. Als in der Sitzung des Heppenheimer Magistrats am 6. Februar der Erbbaupachtvertrag über den „Halben Mond“ beraten und beschlossen wurde, lag der Vertragstext nicht in Papierform auf dem Tisch sondern wurde von der für die spätere Beurkundung zuständigen Notarin per Video-Beamer vorgestellt und erläutert. Dieses Verfahren beanstandete Stadtrat Franz Beiwinkel (Grüne Liste) in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Gerhard Herbert (SPD). Er sah sich durch das Procedere in seinen Rechten beeinträchtigt, da es ihm so unmöglich gewesen sei, seine Stimmabgabe vorzubereiten und – den Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechend – das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten. Der ehrenamtliche Stadtrat bat die Aufsichtsbehörde, auch zu prüfen, ob der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen war.
„Wer daraufhin fürchtete, dass der erfreuliche Vertragsabschluss nachträglich wegen Formfehlern wieder zunichte gemacht werden könnte, kann sich nach dem jetzt vorliegenden Bescheid der Kommunalaufsicht beruhigt fühlen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
Dass mit der Einladung zur Sitzung auch detaillierte Beschlussvorlagen verschickt werden müssten, sei rechtlich nirgends vorgeschrieben, befindet die Kommunalaufsicht. Und wenn die Mitglieder des Magistrats der Meinung gewesen seien, sie bräuchten den Vertragstext vorab auf Papier, dann hätten sie das problemlos per Beschluss verlangen können.
Mit Ausnahme des Beschwerdeführers seien alle mit dem Vorgehen einverstanden. Das aufsichtsbehördliche Fazit: „Ich stelle somit fest, dass kein Rechtsverstoß vorliegt. Daraus folgt, dass auch keine Anhaltspunkte erkennbar sind, warum der Erbbaupachtvertrag nicht rechtsgültig zustande gekommen sein soll.“
Aus dem Starkenburger Echo vom 7.06.2008