Bürgermeister Apell vor der Abstimmung

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Abfall-Zweckverband: Gerhard Herbert fordert von Verbandsversammlung, das Votum der Heppenheimer zu beachten

HEPPENHEIM. Die Heppenheimer Stadtverwaltung appelliert an die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), der Kreisstadt keine weiteren Steine in den Weg zu legen, was den Austritt Heppenheims aus dem ZAKB betrifft. In einer Stellungnahme von Bürgermeister Gerhard Herbert (SPD) heißt es dazu: „Nach dem Grundgesetz gilt auch für Städte und Gemeinden der Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Demzufolge beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde grundsätzlich die gewählte Gemeindevertretung, in Heppenheim die Stadtverordnetenversammlung. Doch schließt das Grundgesetz Entscheidungen durch das Volk nicht vollständig aus. Die Bürger in Hessen haben die Möglichkeit, in Form eines Bürgerentscheids über wichtige Angelegenheiten abzustimmen.“

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Der im Bürgerentscheid gefasste Beschluss kann frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung abgeändert werden.

2003 hatte die Stadtverordnetenversammlung über den Beitritt der Stadt Heppenheim zum Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) abgestimmt, 2005 trat die Stadt dem Verband bei. Später wurden 3256 Unterschriften der Bürgerinitiative Müllabfuhr als Grundlage für die Durchführung eines Bürgerentscheides vorgelegt, im Dezember beschlossen die Stadtverordneten, den Bürgerentscheid im März 2006 zusammen mit der Kommunalwahl anzusetzen. Das Ergebnis ist bekannt: 70 Prozent der abgegebenen Stimmen (6163 Stimmen) waren für den Austritt.

Im April kündigte die Stadt die Mitgliedschaft im ZAKB „aus wichtigem Grund zum frühestmöglichen Zeitpunkt“. Im Mai folgten dann Zurückweisung der Kündigung durch den ZAKB und Einschaltung der Aufsichtsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt. Dieser entschied, dass der Bürgerentscheid nicht als wichtiger Grund anerkannt wird.

Der Vorstand des ZAKB hat sich inzwischen gegen einen gütlichen Austritt ausgesprochen und empfiehlt dies entsprechend der Verbandsversammlung.

Ein Dilemma: Auf der einen Seite werde nach den Vorschriften des Grundgesetzes den Bürgern eine Entscheidungsmöglichkeit durch den Bürgerentscheid eingeräumt, auf der anderen Seite stehen Satzungsbestimmungen des Zweckverbandes einer Realisierung entgegen, wie Herbert weiter ausführt.

Welchen Stellenwert ein Bürgerentscheid habe, diese Frage müsse in diesem Zusammenhang gestellt werden. Dem ZAKB seien viele Städte und Gemeinden beigetreten. Aus diesem Grund sei es schwer zu verstehen, wenn die Existenz des Zweckverbandes durch den Austritt der Stadt Heppenheim gefährdet sein sollte.

Der Erste Kreisbeigeordnete und Verbandsvorsitzender Jürgen Lehmberg (CDU) habe schon nach Bekanntgabe des deutlichen Bürgerentscheids für einen Austritt Heppenheims aus dem ZAKB geäußert, dass Heppenheim nicht gegen seinen eigenen Willen im Zweckverband verbleiben sollte, erinnert Herbert. „Damit die Werte der Demokratie und der Wille des Wählers sich durch Handeln und Taten widerspiegeln, muss jetzt von den Vertretern in der Verbandsversammlung des ZAKB dem Austrittsbegehren der Stadt Heppenheim zugestimmt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Bürgermeisters.

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Aus dem Starkenburger Echo vom 23.9.2006