<p>,,Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung eine Prioritätenliste für die Bereiche Hochbauten, Sportstätten, Ortsstraßen und Großveranstaltungen vorzulegen. In dieser Auflistung sollen die einzelnen Projekte und seine geplanten Kosten in der Reihenfolge ihrer Notwendigkeit ...