Gemeinsamer Antrag der SPD und CDU Fraktion – Stellplatzsatzung

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Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung der Kreisstadt Heppenheim über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung) zu überarbeiten, um vollständig auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen zu verzichten, deren Stellplatzbedarf durch nachträglichen Ausbau von Dach- und Kellergeschossen oder Aufstockung entsteht. Weiter ist folgende Regelung mit aufzunehmen:

Bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze können durch Abstellplätze für Fahrräder ersetzt werden. Dabei sind für einen notwendigen Stellplatz vier Abstellplätze für Fahrräder herzustellen; diese werden zur Hälfte auf die Verpflichtung nach § 52 Abs. 5 Hessische Bauordnung angerechnet.

Begründung:

Durch Änderungen der Hessischen Bauordnung können im Sinne der benötigten Schaffung von Wohnraum die Ausbaumöglichkeiten finanziell erleichtert werden, indem auf die Schaffung oder Ablösung ansonsten nötiger Stellplätze verzichtet

werden kann. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Seit 07. Juni 2019 können auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge durch Abstellplätze für Fahrräder teilweise ersetzt werden. Im Rahmen der sich wandelnden Mobilitätsanforderungen wollen wir auch hier unsere Satzung anpassen.