Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten, den ursprünglichen Antrag der GLH/SPD vom 3.4.2013 wieder in den Geschäftsgang zu geben. Die Fragen der Koalition sind mittlerweile beantwortet, so dass die Heppenheim-Karte auf den Weg gebracht werden kann.
Vorsorglich beantragen wir:
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den entsprechenden Ausschüssen folgenden Antrag beschließen:
Die Stadt Heppenheim stellt für Berechtigte und deren Familienangehörige, die einen Bewilligungsbescheid nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz besitzen, eine „Heppenheim–Karte“ aus.
Diese Karte berechtigt zu :
1. 50% Ermäßigung der Gebühren bei den Ferienspielen und des städtischen Freibades, 80.% Ermäßigung beim Besuch der städtischen Musikschule
Die Bücherentleihe an der städtischen Bücherei ist kostenlos.
2.Ermäßigung oder freien Eintritt beim Besuch von städtischen Veranstaltungen oder bei kulturellen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen von Heppenheimer Vereinen, die sich am Sozialpass beteiligen.
3. Ermäßigung oder Erlass von Vereinsbeiträgen, die sich am Sozialpass beteiligen
4. Berechtigung zum Bezug von Lebensmitteln bei der Bensheimer Tafel 5. 50 % Ermäßigung für die Ruftaxen der Linien:
-Ruftaxi Erbach (6934)
-Ruftaxi Sonderbach (6935)
-Ruftaxi Kirschhausen (6936)
-Ruftaxi Ober-Hambach (6937
-Ruftaxi Ober-Laudenbach (6938)
Stadtbuslinie und die im Heppenheimer Stadtgebiet fahrenden Busverbindungen sind für diesen Personenkreis kostenlos.
Begründung:
Einkommensschere und Armutsrisiko stellen in unserer Gesellschaft ein immer größeres Barrierehindernisse dar. Insbesondere Familien mit Kindern fühlen sich vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.
Beitragsbefreiungen bei öffentlichen Einrichtungen können einen wichtigen Beitrag zur Integration für den von Armut betroffenen Personenkreis darstellen.
Peter Müller, GLH Gabriele Kurz-Ensinger, SPD
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