Parlament sichert Planungshoheit

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Schlossberg – Stadtverordnete billigen Bebauungsplan für Starkenburgweg – Minderheit warnt vor Regressforderungen

HEPPENHEIM. Das Stadtparlament hat am Donnerstag Abend eine weitere Veränderungssperre für den Bereich Starkenburgweg erlassen und die erneute Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs für diesen Bereich beschlossen. Damit geht die Auseinandersetzung um den geplanten Bau eines Hauses auf der Westseite des Starkenburgweges in eine neue Runde. Wie berichtet wollen die Eigentümer eines hier gelegenen Grundstücks entgegen den Vorstellungen der Stadt, die die Traufhöhe drei Meter unterhalb des Straßenniveaus enden lassen will, über die Höhe des Straßenniveaus hinausbauen. Bei einer solchen Bebauung des Grundstücks, das bis Mai 2002 noch unter Landschaftsschutz stand, so der Standpunkt in Rathaus wie Stadtverordnetenversammlung, würden die „reizvollen Blickbeziehungen“ in das Ried und auf den Schlossberg beeinträchtigt, die nur noch an dieser Stelle zu haben seien.

CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Peter Falter machte aber auch deutlich, dass es um prinzipielle Erwägungen „und um das Gemeinwohl“ geht: Die Stadt dürfe ihre Planungshoheit nicht für das Interesse einzelner Bauherren opfern. „Jeder“, so Falter, habe „das Recht, sein Haus zu bauen, aber jeder muss sich auch an geltendes Recht halten“. Eine Position, die offensichtlich nicht von der ganzen CDU-Fraktion geteilt wird: Hans Ulrich Rau jedenfalls äußerte Bedenken gegen das Vorgehen und nannte die Vorlage der Verwaltung „nicht schlüssig“.

Unterstützung erhielt Falter demgegenüber von GLH-Fraktionschef Peter Müller. Der Grüne warnte davor, den Grundstückseigentümern nachzugeben und so ein „früher wertloses Gelände zum wertvollen zu machen“. Nachdem sich die Stadt fünf Jahre lang gegen die Bebauung gewehrt habe, solle man jetzt „nicht den roten Teppich für Grundstücksspekulanten ausrollen“.

Unterstützung für die Position der Eigentümer kam von FDP und FWHPINI. FDP-Fraktionsvorsitzender Peter Stöcker wiederholte seinen Vorwurf an die Verwaltung, dass man sich seit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2001 fünf Jahre Zeit gelassen habe, um den jetzt vorgelegten Bebauungsplan anzufertigen. Stöcker zeigte sich auch wenig von den Gründen überzeugt, die hinter der ablehnenden Haltung von Parlament und Verwaltung stehen. Er befürchte vielmehr, dass erhebliche Schadenersatzansprüche kommen könnten. Stöcker: „Da ist von einer Million Euro die Rede“. ………………………………………………………………………………. jr ……….. Im weiteren äußerten FDP und FWHPINI  die Befürchtung, dass auf die Stadt Schadenersatzansprüche zurollen könnten ………………………………………..