Prüfantrag Energieversorgung Heppenheim 2010 ff

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Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den Ausschüssen beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen,
welche Möglichkeiten der Energieerzeugung vor Ort in Heppenheim bestehen, wie diese seitens der Stadt unterstützt und gefördert werden können sowie ob und ggf. in welcher Form in Heppenheim die Stadt, die Stadtwerke oder eine städtische Gesellschaft künftig auf dem Gebiet der Energieversorgung tätig werden soll.

Begründung:
Heizöl ist seit dem letzten Jahr um ca. 40 Prozent teurer geworden. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt ehrgeizige Ziele im Bereich des Klimaschutzes. In den Ortsteilen Kirschhausen und Sonderbach werden überparteilich Anstrengungen unternommen, eine lokale Energieversorgung auf die Beine zu stellen. Die rationelle, umweltfreundliche und dezentrale Energieversorgung rückt immer weiter in den Mittelpunkt des Interesses.
Es stellt sich somit die Frage, in welchen Bereichen die Stadt Heppenheim fördernd tätig sein kann und ob sie ggfs. selbst auf dem Gebiet der Energieversorgung tätig werden sollte.

Bereits zur Zeit ist die Stadt Heppenheim in der Kernstadt für die Straßenbeleuchtung zuständig. Die Stadtwerke betreiben auf ihrem Betriebsgebäude eine Solaranlage. Die Stadt Heppenheim ist als Waldbesitzer auch im Bereich der Primärenergieproduktion kompetent.

Die Stadt Weinheim hat mit Hilfe von Geothermie die Betriebskosten des Miramar in den Griff bekommen. Bürstadt wurde bei der „Solarbundesliga 2005“ in der Kategorie zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern Deutscher Meister. Ein geothermisches Kraftwerk für den Landkreis Bergstraße wird ebenfalls diskutiert.

Der Konzessionsvertrag mit der Entega läuft in wenigen Jahren ab.

Im Hinblick auf die derzeitigen Aufgaben der Stadtwerke Heppenheim stellt sich die Frage, ob diese so beibehalten werden sollen oder ob noch weitere Aufgaben im Bereich Abfallwesen oder Energieversorgung hinzukommen sollen.

Angesichts der erforderlichen inhaltlichen und personellen Vorlaufzeit müssten in absehbarer Zukunft die Weichenstellungen für eine Rekommunalisierung der Energieversorgung vorgenommen werden, um nicht wie bei der letztmaligen Verlängerung des Konzessionsvertrags zeitlich unter Druck zu geraten.

Nach geltendem  Recht haben Kommunen weitreichende Möglichkeiten, sich auf örtlicher Ebene mit eigenen wirtschaftlichen Unternehmen in der Energieversorgung zu betätigen. Sie können

• die Energieverteilungsnetze in eigener Regie führen, ggf. zurückkaufen,

• eigene Energieanlagen betreiben,

• auswählen, welche Produkte sie beziehen oder

• welche Energiedienstleistungen sie ihren Kunden machen,

• selbst Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien betreiben oder auf dem Einsatz von regenerativen Energien basierende Angebote entwickeln,

• begleitende Beratungs- und Serviceangebote erbringen (auch mit Bezug zum benachbarten

Gebiet der Energieeinsparung),

• eigene Förderprogramme auflegen.

Ob ein solches Vorgehen insgesamt oder in Teilen sinnvoll ist, können wir derzeit noch nicht abschätzen. Deshalb soll der Magistrat völlig unvoreingenommen und ergebnisoffen prüfen, in welchen Bereichen ein Tätigwerden der Stadt sinnvoll ist sowie welche Vor- und Nachteile für die Heppenheimer Bürger mit einem eigenen Engagement der Stadt im Energiebereich verbunden wären. Sollte die Vorprüfung zu einem positiven Ergebnis führen, müssten anschließend Entscheidungen hinsichtlich der Organisationsform vorbereitet werden, in der dies erfolgen soll.

 

G. Kurz-Ensinger

Fraktionsvorsitzende