Richtig Wählen – Kumulieren und Panaschieren

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Seit der Kommunalwahl 2001 gilt ein neues Wahlrecht. Zwei Worte stehen für die wichtigsten Neuerungen, die für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gelten:

Kumulieren und Panaschieren


Kumulieren
: Die Wählerinnen und Wähler können Kandidatinnen und Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben. Das erhöht deren Chance, ein Mandat zu bekommen.

Panaschieren: Die Wählerinnen und Wähler können Stimmen auf mehrere Listen verteilen und so Kandidatinnen und Kandidaten unterscheidlicher Parteien und Wählergruppen wählen.
Außerdem können sie auch Kandidaten bzw. Kandidatinnen von der Liste streichen.
Alle Infos zum Kumulieren und Panaschieren können auch noch einmal in unserem Faltblatt „Richtig Wählen“ (PDF) nachgelesen werden.

Tipp: Immer erst mal die SPD-Liste ankreuzen, das sichert den Stimmzettel ab.

Das Hessische Kommunalwahlrecht

Die Zahl der Mandate, ergibt sich aus der auf sie entfallenen Zahl der Listen- und Personenstimmen. Die Mandate werden also auf die Parteien und Wählergruppen nach ihrer Stimmenzahl verteilt.
Das heißt, bei der Auszählung wird sich eine Reihenfolge ergeben, die von dem Vorschlag der Partei oder Wählergruppe abweicht.
Wie viele Stimmen einem Wähler oder einer Wählerin zur Verfügung stehen, hängt davon ab, wie viele Sitze das jeweils zu wählende Gremium hat.

Die gesamte Hessische Kommunalwahlordnung ist auf der Seite des Landeswahlleiters nachzulesen.

http://www.wahlen.hessen.de/

Probewahl

Für alle, die wirklich sicher gehen wollen, dass am Wahltag nichts schief geht, gibt es auf www.probewahl.de die Möglichkeit mit einem Teststimmzettel zu üben.

Mitteilung vom 20.02.2011