Städtebund wird eingeschaltet

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Finanzaffäre Koch: Hessische Institution soll Regressansprüche überprüfen – Diskussion im Stadtparlament

HEPPENHEIM. Der Hessische Städte- und Gemeindebund soll prüfen, ob Regressansprüche gegen die politisch verantwortlich Handelnden und die nachgeordneten Mitarbeiter der Heppenheimer Stadtverwaltung in der Finanzaffäre Koch bestehen. Stadtverordnetenvorsteher Philipp-Otto Vock (CDU) wurde am Dienstag im Stadtparlament mehrheitlich beauftragt, sich mit dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung zu setzen. Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Vorausgegangen war ein Antrag der SPD-Fraktion. Die Sozialdemokraten wollten durch eine Anwaltskanzlei mögliche Ansprüche untersuchen lassen. Diese Vorgehensweise könnte wieder zum Thema werden, wenn sich der Städte- und Gemeindebund nicht in der Lage sieht, die zivilrechtlichen Forderungen zu überprüfen.

Bevor es im Parlament zur Diskussion kam, ergriff Bürgermeister Ulrich Obermayr (CDU) das Wort. Er legte eine Annahme-Anordnung vor, von denen der Kämmerer pro Jahr mehr als 2000 zu unterzeichnen hat. Das Formular datierte aus dem Jahr 1996, war von Obermayr unterschrieben, vom Dezernenten und einem Amtsrat gegengezeichnet. „Ein typischer Fall der Finanzaffäre Koch“, so Obermayr. Alle 350 Städte und Gemeinde, die mit auf den Finanzmakler vertraut haben, seien der Meinung gewesen, dass bei ihnen die Kasse stimmt. Ein Trugschluss, wie sich herausstellen sollte.

„Man kann mir vorhalten, dass ich als Bürgermeister für den Ablauf der Verwaltung zuständig bin. Ich habe mich dieser Verantwortung zu stellen“, sagte Obermayr. Straf- und zivilrechtlich fühle er sich nicht verantwortlich. Der Rathauschef räumte ein, dass die Finanzaffäre „sehr peinlich für uns ist.“

Heinrich Mo(o)rweiser (SPD) sprach von „grob fahrlässig verursachten Schäden“. Die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung sei der Meinung, der Frage der Verantwortlichkeit nachzugehen. Die SPD wolle durch den Antrag keine Sozialfälle schaffen. Es sei aber an der Zeit, die umfangreichen Fehlleistungen der Stadtverwaltung aufzudecken.

Gegen eine Überprüfung der Vorgänge hatte die CDU-Fraktion keine Einwände. Allerdings erschien es Hans Ulrich Rau nicht sinnvoll, dafür zuerst eine Anwaltskanzlei einzuschalten. Sein Hauptargument: die Kosten. Außerdem „steht noch nicht fest, ob der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.“

Peter Müller (Grüne Liste) kritisierte, dass die Debatte unter dem Zeitpunkt – der anstehenden Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters – leide. Der SPD warf er vor, dass der Antrag den Geschmack des politischen Ausnutzens einer Situation trage. Müller schlug vor, den Antrag nicht abzustimmen und ihn zur nächsten Stadtverordnetenversammlung nach der Wahl wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Martin Greif (FWHPINI) war sich nicht sicher, ob der Hessische Städte- und Gemeindebund Auskunft geben könnte. Wenn die Stadtverordnetenversammlung dort nicht weiterkommt, soll, so Greif, ein Anwaltsbüro eingeschaltet werden. „Aufklären, überprüfen, eintreiben“: Diese drei Punkte müssen nach Ansicht von Christopher Hörst (FDP) getrennt und nacheinander angegangen werden. Es gehe nicht nur um die Aufklärung sachlicher, sondern auch politischer Verantwortung.

Stadtverordnetenvorsteher Vock erklärte, Magistrat und Kollegen umgehend zu informieren, sobald er sich mit dem Städte- und Gemeindebund in Verbindung gesetzt hat. Er betonte außerdem, dass Heppenheim als Mitglied im Städte- und Gemeindebund eine kostenfreie Rechtsberatung zusteht.              dr

Aus dem Starkenburger Echo vom 24.03.05