Vernachlässigung und Misshandlung

0 Comments| 17:56
Categories:

Podiumsdiskussion mit der Bundestagsabgeordneten Christine Lambrecht (SPD), Dr. Hedwig Weidner (Kinderschutzbund Viernheim) und Daniela Kobelt Neuhaus (Karl Kübel Stiftung) am 19. November 2007 in Viernheim

Berlin / Viernheim, November 2007 Die Frage, wie Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden können, diskutiert die Bundestagsabgeordneten Christine Lambrecht (SPD) gemeinsamen mit der Vorsitzenden des Kinderschutzbundes Ortsverband Viernheim Dr. Hedwig Weidner und Daniela Kobelt Neuhaus, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. 

„Vernachlässigung und Misshandlung –
wie können Kinder besser geschützt werden“

am 19. November 2007 um 19:30 Uhr im
Siedlergemeinschaftshaus, Adolf-Damaschke-Straße 9, 68519 Viernheim

Anlass für die Veranstaltung sind die sich in den vergangenen Monaten häufenden Presseberichte über erschütternde Fälle, in denen Kinder vernachlässigt oder misshandelt wurden. Im Rahmen einer sachlichen Diskussion sollen die Ursachen und Hintergründe für Kindesvernachlässigung und -misshandlung erörtert und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Kinder besser geschützt werden können. Dr. Hedwig Weidner wird in die Thematik einführen und die Positionen des Kinderschutzbundes erläutern. 

Daniela Kobelt Neuhaus stellt die von der Karl Kübel Stiftung geförderte Elternschule „Das Baby verstehen“ vor und wird damit aus der Praxis eines laufenden Präventionsprojektes berichten. Anschließend informiert Christine Lambrecht über die aktuelle Rechtslage und anstehenden Gesetzesänderungen. 

Der Schwerpunkt wird auf der im Bundestag zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen liegen, der den Schutz betroffner Kinder verbessern soll.

Der Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte früher eingeschaltet werden und die Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern gestärkt wird. Bislang werden Familiengerichte in der Praxis erst sehr spät angerufen. In den meisten Fällen geht es nur noch darum, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Der Gesetzentwurf vereinfacht die Einschaltung des Gerichts. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt sollen die Familienrichter im Rahmen eines Gesprächs auf nicht kooperationswillige Eltern einwirken, damit diese Hilfsangebote annehmen.