Koalition will nachträglichen Um- und Ausbau von Wohnraum erleichtern.
Wer baut, muss Stellplätze für Autos schaffen. Das gilt auch für den, der nachträglich sein Dach- oder Kellergeschoss in Wohnraum umwandelt oder aufstockt. Das ist dann oftmals aus Platzgründen gar nicht mehr möglich. Bedeutet für den Bauherrn: Er muss eine Ablöse bezahlen. Für nicht wenige ein Grund, dann lieber auf das Vorhaben zu verzichten. Wie Klaus Bitsch (CDU) erklärte, bedeute das Zahlen einer Ablöse Kosten zwischen 10 000 und 30 000 Euro.
Die Koalition aus CDU und SPD in der Heppenheimer Stadtverordnetenversammlung will aus diesem Grund eine Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt erreichen. Eine entsprechende Änderung in der Hessischen Bauordnung mache eine solche möglich. Die Satzung über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder sei dahingehend zu überarbeiten, dass künftig vollständig auf die Errichtung von notwendigen Stellplätzen verzichtet wird, deren Stellplatzbedarf durch nachträglichen Aus- oder Umbau entstehe.
Außerdem solle die Regelung in die Satzung aufgenommen werden, dass bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze durch Abstellplätze für Fahrräder ersetzt werden. Dabei seien für einen notwendigen Stellplatz vier Abstellplätze für Räder herzustellen. In der Begründung des Antrags heißt es, dass durch Änderungen in der Hessischen Bauordnung „im Sinne der benötigten Schaffung von Wohnraum die Ausbaumöglichkeiten finanziell erleichtert werden, indem auf die Schaffung oder Ablösung ansonsten nötiger Stellplätze verzichtet werden kann“.
„Wir nehmen in Kauf, dass es dadurch Probleme gibt“, so Jean Bernd Neumann (SPD) in der Begründung des Antrags. Aber wer zum Beispiel größere Wohnungen in kleinere aufteile, würde so nicht mehr dafür „bestraft“ werden.
Franz Beiwinkel (GLH) befürchtete, dass Häuslebauer durch diese Neuregelung ein Schlupfloch sehen, erst einmal bauen und dann erst später weitere Wohnungen im Haus ausbauen, um Stellplätze zu sparen. Beiwinkel plädierte für die Ergänzung des Antrags, dass eine solche Regelung nur für Gebäude gelte, die vor dem 7. Juli 2019 fertiggestellt worden seien. Neumann bezweifelte hingegen, dass der Gesetzgeber eine Einschränkung auf bestehende Gebäude zulasse. Ulrike Janßen (LiZ) monierte, diese Regelung gehe „am wirklichen Leben vorbei“. Sie glaube nicht, dass in Zukunft Menschen ohne Autos auskommen. „Auch Elektro-Autos muss man irgendwo hinstellen“, gab sie zu bedenken. Die geforderte Änderung der Stellplatzsatzung hält sie „für eine Kleinstadt wie Heppenheim für nicht richtig“. Auch der Verzicht auf die Zahlung einer Ablöse sei falsch. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der LiZ, dass sich der Magistrat mit Kommunen in Verbindung setzen solle, die regenerativ angetriebene Busse für den ÖPNV einsetzen, um deren Erfahrung hinsichtlich Kosten und Zuverlässigkeit in Erfahrung zu bringen. Als Beispiel nannte sie Lampertheim und die französische Stadt Auxerre. Die Kommunalpolitikerin verwies darauf, dass es auch möglich sei, Zuschüsse zu generieren. E-Busse seien „ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sie persönlich Brennstoffzellen für die Zukunft“ halte.
Aus dem Starkenburger Echo vom 01.11.2019