Widerspruch gegen Stadtverordnetenbeschluss zum Ketteler-Kindergarten war auch rechtlich geboten

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In der Debatte um die vom Magistrat beabsichtigte, von der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai jedoch nicht gebilligte Schließung des Ketteler-Kindergartens wird gelegentlich mit unrealistischen Zahlen gearbeitet.

So wird etwa der unterschiedliche Personalbedarf für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und solchen im Alter unter drei Jahren nicht berücksichtigt; oder die unterschiedlich hohen Zuschüsse aus Landesmitteln. Es handelt sich dabei aber um Bedingungen, die nicht von der Stadt und ihren Gremien verändert werden können. Bürgermeister Gerhard Herbert weist deshalb nochmals darauf hin, welche Alternative sich unter Berücksichtigung aller Fakten tatsächlich stellt.
Der Ketteler-Kindergarten bietet derzeit Betreuungsplätze für eine Gruppe von maximal 25 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Der städtische Zuschussbedarf lag im Rechnungsjahr 2006 bei 161.000 Euro. Die Elternbeiträge sind in dieser Summe nicht enthalten. Möglich wäre ein Ausbau als Tagesstätte mit zwei Gruppen. Es könnten so zwölf (nicht, wie gemeldet, 15) zusätzliche Plätze für Kinder ab zwei Jahren in altersgemischten Gruppen entstehen. Drei Erzieherinnen müssten dafür eingestellt werden (Kosten: etwa 129.000 Euro im Jahr). Zudem wären Investitionen in Baumaßnahmen von 65.000 Euro erforderlich. Für Kinder unter zwei Jahren entstünden so allerdings gar keine neuen Betreuungsplätze.
An der Situation des Krümelkinder-Kreises e.V. zeigt sich, dass es gerade für die unter drei Jahre alten Kinder an Betreuungsplätzen mangelt. Während die Betriebserlaubnis für die Einrichtung jeweils neun Plätze für Kinder unter drei Jahren und im Kindergartenalter vorsieht, werden aktuell 18 Kinder betreut, die alle jünger als drei Jahre sind. Sollte der Krümelkinder-Kreis in den gegenwärtig genutzten Räumen bleiben, müsste die Betriebserlaubnis geändert werden. Drei dieser 18 Betreuungsplätze würden dann entfallen.
Durch die vom Magistrat befürwortete Zusammenlegung von Ketteler-Kindergarten und Kindertagesstätte Buntspecht sowie den Umzug des Krümelkinder-Kreis e.V. in das Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 8 würden 15 neue Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr geschaffen. Mit dem so stattfindenden Ausbau der Kindertagesstätte Buntspecht könnte der bestehende Bedarf an Kindergartenplätzen voll abgedeckt werden. Das vorhandene Personal könnte besser im Interesse der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden, und das bei Minderausgaben von etwa 60.000 Euro jährlich.
Bürgermeister Gerhard Herbert weist darauf hin, dass die Kreisstadt auch hier nicht die Wahl hat, Kostenfragen zu berücksichtigen oder nicht. Die Stadt ist zum Sparen verpflichtet. Sowohl durch die Auflagen, die der Stadt bei Genehmigung ihres Haushalts gemacht wurden, als auch durch die mit dem Bezug von Landeszuweisungen für besonders finanzschwache Kommunen verbundenen Bedingungen. Wie eine gutachterliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds dem Rathauschef bestätigt hat, wäre die Missachtung dieser Auflagen ein Rechtsverstoß. „Verletzt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen“, bestimmt Paragraph 63 der Hessischen Gemeindeordnung. Der Widerspruch von Bürgermeister Gerhard Herbert gegen den Stadtverordnetenbeschluss vom 10. Mai ist deshalb nicht nur aus Gründen der politischen Vernunft geboten. Ihn um des lieben Friedens willen zu unterlassen, wäre ein Verstoß gegen die Dienstpflichten eines Bürgermeisters.

23.05.07, Pressespiegel der Stadt Heppenheim