Grünzug – Grüngürtel

0 Comments| 17:10
Categories:

Im Westen der Kernstadt von Heppenheim zieht sich von Nord nach Süd ein Grünzug, der als Gliederungselement an der Nahtstelle zwischen der Wohnbebauung im Osten und den westlich gelegenen Gewerbe- und Sondergebietsflächen dient.

Dieser Grünzug setzt sich aus einem Mosaik von überwiegend unbebauten Bereichen unterschiedlicher Größe und Nutzung zusammen. Teilweise ist er im Rahmen rechtskräftiger Bebauungspläne durch entsprechende grünordnerische Festsetzungen gesichert. An anderen Stellen ist er unterbrochen bzw. nur als Fragment wahrnehmbar.
Der Grünzug ist bereits seit Jahrzehnten Bestandteil verschiedener Planwerke, wie Flächennutzungs-, Landschafts-, Bebauungs- und Rahmenplänen.

Seit 2008 existiert ein übergeordnetes Konzept, das sich ausschließlich mit der Sicherung und Entwicklung des Grünzuges befasst. Aufbauend auf einer detaillierten Bestandsanalyse, die auch die bestehenden planerischen Vorgaben durch Bebauungspläne umfasst, wurden die als wesentlich erachteten Defizite herausgestellt und anschließend ein Maßnahmenkatalog zur Sicherung und Entwicklung des Grünzuges aufgestellt.

Schwerpunktmäßig werden im vorliegenden Konzept folgende Aspekte behandelt:

  • Erschließung des Grünzugs für Fußgänger und Radfahrer
  • Schutz vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen
  • Erhalt und Sicherung wesentlicher Freiflächen und Grünelemente
    Maßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung
  • Qualitätsverbesserungen durch Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen bzw. Defizite
  • Verbesserung der Durchgängigkeit, Minderung von Barrierewirkungen Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Einbeziehung freiflächenbezogener Freizeitnutzungen, Spielplätze u.ä. Gefahrlose Querung kreuzender Hauptverkehrsstraßen
  • Verknüpfung mit den Naherholungsgebieten Bruchsee und Jochimsee

Es gibt vier Teilbereiche ( Lage Kurzcharakteristik)

  1. Jochimsee bis Bürgermeister-Kunz-Str. – Landwirtschaftsflächen
  2. Bürgermeister-Kunz-Str. bis Lorscher Str. – Gärten und Erholung
  3. Lorscher Str. bis Stadtbach / Mainzer Str. – Vereins- und Grünanlagen
  4. Stadtbach / Mainzer Str. bis Bruchsee – Verbindungsgrün

Für den Grünzug können danach die folgenden beiden Schwerpunktziele benannt werden, die künftig umzusetzen und zu beachten sind:

  1. Erhalt, Sicherung und Entwicklung der wesentlichen Freiflächen und Grünelemente
    Der Erhalt, die Sicherung und die Entwicklung der wesentlichen Freiflächen und Grünelemente des Grünzuges ist insbesondere dadurch zu gewährleisten, dass bauliche Maßnahmen und konkurrierende Nutzungsansprüche nur im Einzelfall nach eingehender Prüfung und Abwägung zugelassen werden, wesentliche Grünelemente und Grünverbindungen planerisch gesichert werden, die grünordnerischen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne beachtet und umgesetzt werden, der Zugang, die Nutzung und die Bespielbarkeit unzugänglicher bzw. eingeschränkt zugänglicher Grünflächen erweitert werden, unzulässige Nutzungen und sonstige Beeinträchtigungen beseitigt werden, punktuell Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen erfolgen.
  2. Erschließung des Grünzugs für Fußgänger und Radfahrer
    Der Grünzug ist für Fußgänger und Radfahrer so zu erschließen und zu gestalten, dass eine durchgängige zentrale Nord-Süd-Wegeverbindung vom Jochimsee zum Bruchsee besteht, ausreichende Ost-West-Wegeverbindungen vorhanden sind, alle Fuß- und Radwege ausreichend ausgebaut und instandgehalten werden, die kreuzenden Ost-West-Hauptverkehrsstraßen gefahrlos passiert werden können, eine Einbeziehung bzw. Anbindung an das regionale Wander- und Radwegenetz gegeben ist und zur besseren Orientierung eine Beschilderung erfolgt.

Hinweise zur Umsetzung einer durchgängigen zentralen Nord-Süd-Wegeverbindung
Die Idee einer durchgängigen zentralen Nord-Süd-Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer besteht planerisch seit Jahrzehnten, ist aber im Wesentlichen nur zwischen der Bürgermeister-Metzendorf-Str. (L 3398) und dem Tiergartengraben vorhanden. Die weitere Fortsetzung vom Tiergartengraben nach Norden zum Jochimsee ist unvollendet aber praktisch möglich. Im Abschnitt zwischen dem Tiergartengraben und der Heinrich-Heine- Straße sind „“ zwischen den Tennis- und Reitplätzen vorhanden. Im Abschnitt zwischen der Heinrich-Heine-Straße und der Bürgermeister-Kunz-Straße ist eine Wegeführung in den rechtskräftigen Bebauungsplänen vorgesehen. Zwischen der Bürgermeister-Kunz-Straße und dem Hambach ist eine Wegeführung über den im Bebauungsplanentwurf „ Kaute“ enthaltenen „Feuerwehrweg“ möglich. Der letzte Abschnitt vom Hambach bis zum Jochimsee ist in freier Feldlage oder durch die randliche Ausgleichsfläche des B-Plans Nr. 101 realisierbar.

Der Abschnitt zwischen dem Bruchsee und der Bürgermeister-Metzendorf-Str. (L 3398) kann nur durch Nutzung öffentlicher Straßen bewältigt werden. Entweder „östlich“ über die Seestraße und die Hüttenfelder Straße zur Unterführung unter der L 3398 oder „westlich“ am Hotel,, Bruchsee“ entlang der Parkplätze des Kreiskrankenhauses zur Dr. Heinrich-Winter- Straße und über die Fußgängerampel.
Hier wäre eine separate Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer wünschenswert. Zu prüfen wäre, ob ein solcher Weg auch entlang des Verbindungsgrabens zwischen Erbach und Bruchgraben geführt werden könnte. Ab der Unterführung könnte ein solcher Weg südlich der Grabens (vorhandener Trampelpfad) verlaufen, dann zur Grabenquerung das alte Brückenbauwerk nutzen und weiter auf dem Unterhaltungsweg nördlich des Grabens bis zur Dr. Heinrich- Winter-Straße und weiter am Grabenrand Richtung Bruchsee führen.

Schon in unserem Wahlprogramm 2001 hieß es hierzu:

„Grünflächen in der Stadt dienen dem Wohl aller. Deshalb wollen wir sie erhalten und ausbauen, wo dies möglich ist. Das gilt vor allem für den kommunalen Grünzug, der im Westen der Stadt vom Bruchsee bis zur Lorscher Straße und – weitergedacht – bis zur Gunderslache verläuft. Er soll nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus den siebziger Jahren Wohn- und Gewerbegebiet trennen, was weitgehend in Vergessenheit geraten ist. Wir verlangen, diesen Grüngürtel möglichst schnell zu einem Ort der Erholung und Freizeitnutzung umzugestalten: mit Geh- und Radwegen, Freiräumen für Kinder und Jugendliche und auch Einrichtungen wie Grillplätzen. Weitere Bebauung muss unterbunden werden.“

Die Ziele werden seitdem in allen Wahlprogrammen weiter verfolgt. Am 21.08.2017 trafen sich die Mitglieder und Freunde der SPD, um sich mit dem Grünzug zu beschäftigen. In der damaligen Einladung hieß es:

Der Grünzug soll nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus den siebziger Jahren Wohn- und Gewerbegebiet trennen. Die unversiegelten Flächen im Nordwesten der Stadt links und rechts des Hambachs und im Tongrubengebiet sind, wie der gesamte Grünzug, von unschätzbarer Bedeutung für die Gesundheit aller.
Zusammen mit dem Bruchseeviereck (zwischen Bruchsee und Erbachwiesenweg) soll der Grüngürtel schrittweise zu einem Ort der Erholung und Freizeitnutzung umgestaltet werden, zum Beispiel mit Geh- und Radwegen, Freiräumen für Kinder und Jugendliche und auch Einrichtungen wie Grillplätzen.

Stand Januar 2020, Jean-Bernd Neumann unter Verwendung von Texten des Grünzugkonzepts Kreisstadt Heppenheim, Konzept zur Sicherung und Entwicklung des Grünzug zwischen Jochimsee und Bruchsee P 888 Planungsbüro Zieger-Machauer GmbH