Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den Ausschüssen beschließen: § 5 der Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim wird wie folgt geändert: § 5 Ortsbezirke, Ortsbeiräte (1) Es werden nach Maßgabe der […] ...
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung in den Ausschüssen beschließen: § 5 der Hauptsatzung der Kreisstadt Heppenheim wird wie folgt geändert: § 5 Ortsbezirke, Ortsbeiräte (1) Es werden nach Maßgabe der […] ...