Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im BUS sowie HFW beschließen:
Die Hauptsatzung der Stadt Heppenheim wird in §4 Abs. 3 e) wie folgt geändert:
e) Erwerb, Tausch , Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstücksverträgen soweit ein Kaufpreis von 400.000 € nicht überschritten wird und diese nicht öffentlichen Zwecken dienen; die Änderung des Nutzungszwecks bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Entsprechend dem Hinweis der Kommunalaufsicht und den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ankauf der Metzendorfimmobilie ist die Kompetenz zum An- und Verkauf bzw. zur Belastung städtischer Immobilien wieder der Stadtverordnetenversammlung zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
Fraktionsvorsitzender