Kumulieren und Panaschieren – Ihr Wahlrecht

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Kumulieren

Beim Kumulieren gibt es eine Reihe von Varianten. Der Zweck ist, bestimmten Kandidatinnen und Kandidaten mehrere – bis zu drei – Stimmen zu geben, damit sie in der Liste ihrer Partei oder Wählergruppe nach vorne rücken und eher ein Mandat erhalten. Wenn man zum Beispiel eine Liste ankreuzt und auf dieser Liste durch Kreuze oder eine Zahl bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten bevorzugt, dann werden zunächst diesen die Stimmen zugerechnet. Bleiben dann noch Stimmen übrig, werden sie in der Reihenfolge der Liste von oben herunter auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Kreuzt man keine Liste an, sondern verteilt seine Stimmen direkt an die Kandidatinnen und Kandidaten, so verfallen nicht vergebene Stimmen.

 

Panaschieren

Das Panaschieren ermöglicht, Stimmen auf mehrere Listen zu verteilen. Man kann also die Zahl der zur Verfügung stehenden Stimmen auf zwei oder mehr Listen verteilen. Dabei darf die Gesamtzahl der Stimmen auf keinen Fall überschritten werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Streichen

Hat man eine Liste angekreuzt, so kann nicht nur durch Kumulieren Einfluss auf die Reihenfolge der Mandatsverteilung genommen werden, sondern auch durch Streichen. Will man einer Kandidatin oder einem Kandidaten keine Stimme geben, so kann man den Namen einfach durchstreichen. Eventuell überzählige Stimmen werden von oben herunter verteilt.

Mischform

Schließlich können die neuen Möglichkeiten kombiniert werden. Dann ist gründliche Vorbereitung notwendig, um weder Stimmen zu verschenken noch ungültig zu wählen. Dabei gelten folgende Regeln: Personenstimmen haben Vorrang. Wird genau eine Liste angekreuzt, entfallen auf diese Liste alle Stimmen, die nicht als Personenstimmen an Kandidatinnen oder Kandidaten auf diese oder andere Listen verteilt wurden.