Antrag zu Erstellung einer Baumschutzsatzung

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Die Stadtverordnetenversammlung möge – nach Beratung in den Ausschüssen – beschließen: 

Der Baumbestand innerhalb des Stadtgebietes soll durch eine Baumschutzsatzung geschützt werden. Der Magistrat wird beauftragt, den Entwurf einer Baumschutzsatzung für die Kreisstadt Heppenheim aufzustellen. 

Begründung:
Nachdem aufgrund der Änderung des Landesgesetzes die bestehende Baumschutzsatzung aufgehoben wurde, ist vermehrt festzustellen, dass schützenswerte Bäume gefällt werden.
Zwischenzeitlich wurde der Verwaltungsgerichtshof Hessen mit einer Überprüfung der Baumschutzsatzung Frankfurt, die wir vorsorglich für die Verwaltung in Abschrift beifügen, befasst. In seiner Pressemitteilung Nr. 26/2006 vom 18. Dezember 2006 führt er zu seinen Beschlüssen folgendes aus:
„Entgegen der Auffassung der Antragsteller habe die Stadt Frankfurt am Main keine flächendeckende Unterschutzstellung ihrer gesamten Grünbestände vorgenommen, sondern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich näher bestimmte Bäume ab einem Stammumfang von mehr als 60 cm (Laub- und Gingkobäume) bzw. ab einem Stammumfang von mehr als 90 cm (Nadelbäume) unter Schutz gestellt. Somit sei nicht das Gebiet an sich, also der bauliche Innenbereich, sondern in ihm lediglich und ausschließlich bestimmte und näher beschriebene schutzwürdige Objekte unter Schutz gestellt worden. Hierzu sei die Stadt Frankfurt am Main auch nach den gesetzlichen Vorgaben berechtigt, da Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang sowohl unter ökologischen als auch unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten besondere Bedeutung zukomme, da sie insbesondere geeignet seien, das Stadtbild entscheidend zu prägen, die klimatischen Verhältnisse in der Stadt nachhaltig positiv zu beeinflussen und als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum insbesondere für Vögel zu dienen.“ 

Damit ist klargestellt, dass ohne unverhältnismäßigen Aufwand die Unterschutzstellung erhaltenswerter Bäume möglich ist. Die Errichtung der Satzung sollte daher umgehend erfolgen. 

G. Kurz-Ensinger

stellv. Fraktionsvorsitzende