Lennert sieht Kompetenz

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Erster Stadtrat: CDU-Fraktionschef verteidigt Wiederbesetzung des Postens – „Herbert hat Kompetenz überschritten“

HEPPENHEIM. „Die Stadtverordnetenversammlung ist verpflichtet einen Wahlvorbereitungsausschuss zu bilden 
(aber nur, wenn sie einen neuen Ersten Stadtrat wählen will) 
und dies spätestens seit 1. September,
(Dass diese Stelle ab 1.9.2005 nicht besetzt ist wissen alle Heppenheimer seit dem 10.April. Die CDU hat das scheinbar bis zum 17.Juli nicht wahrhaben wollen, oder hat es verschlafen, denn jetzt hat sie es verdammt eilig)
seit die Stelle nicht mehr besetzt ist. Dies ergibt sich aus dem Hessischen Kommunalverfassungsrecht, 
(das entspechende Gesetz heißt ganz schlicht „Hessische Gemeindeordnung“ (HGO). Das Gesetz zeigt Fristen nur für die Wiederwahl eines hauptamtlichen Beigeordneten auf ) 
wenn nach der Hauptsatzung der Gemeinde die Stelle des Ersten Stadtrats hauptamtlich verwaltet wird 
und dies ist in Heppenheim der Fall“.
(und dies kann die Stadtverordnetenversammlung, wenn sie will, ändern)
Peter Lennert, Vorsitzender der Heppenheimer CDU-Fraktion, wies gestern in einer Pressemitteilung die Kritik der SPD an der am Montag (12.) angesetzten Sondersitzung des Stadtparlaments zurück (wir haben berichtet).
(Diese Kritik ist berechtigt, weil eine dünne Mehrheit von CDU und 0,5 FDP unbedingt einen Neuen wählen will)

Lennert betont, dass die Sitzung am 12. September deshalb notwendig 
(wieso notwendig, sie hätte ja schon nach dem 10.4. Anträge stellen können)  
geworden sei, weil Gerhard Herbert, noch als Erster Stadtrat und in Vertretung von Bürgermeister Ulrich Obermayr dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung widersprochen habe. Machtpolitisch sei das „aus der Sicht von Herrn Herbert verständlich“. Schließlich könne man so die seit der Krankheit von Obermayr entstandene Mehrheit von SPD und Grünen im Magistrat auf Jahre zementieren.
(Machtpolitisch ist das „aus der Sicht von Herrn Dr. Peter Lennert verständlich“. Schließlich könne man so die seit Jahrzehnten gehabte Mehrheit von CDU und ihren jeweiligen Koalitionsparteien im Magistrat auf weitere Jahre zementieren.)

Aber der Widerspruch stehe im Gegensatz zur Hauptsatzung der Kreisstadt,
(in der steht nur unter §3,Abs.2, „die Stelle des Ersten Stadtrates/der Stadträtin wird haupamtlich verwaltet; und das kann man ändern wenn man will)
die auch für den Bürgermeister verbindlich sei. „Mit dem Widerspruch hat der neue Bürgermeister seine Kompetenz überschritten. 
(wie das? In §63 HGO heißt es “ der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet“. Hier geht es immerhin um einige 100tausend Euro.)
Schließlich unterliegt nach Paragraph 51 der Hessischen Gemeindeordnung 
(jetzt heißt die hier auch ganz schlicht so)
die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, ausschließlich der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung!“ Dies gelte ebenso für den Erlass, die Änderungen und Aufhebungen von Satzungen, also auch erst recht der Hauptsatzung
(na also, dann ändern wir die doch)
und der Haushaltssatzung mit Stellenplänen. Der Widerspruch gegen die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses richte sich also gegen die Pflichterfüllung 
(da steht nichts von Pflicht)
der Stadtverordneten, die sich aus der Hauptsatzung ergäbe. 

Dabei sei es eher die Pflicht des Bürgermeisters, sein Handeln nach den Vorschriften der Hauptsatzung und nicht gegen sie auszurichten. Lennert bedauert: „Überhaupt ist mit dem Ausscheiden von Herrn Obermayr
(Herr Obermayr wurde abgewählt)
eine erhebliche Lücke in der verwaltungsjuristischen Kompetenz des Magistrats entstanden. 
(Die „Finanzaffäre Koch“ hat unter der Regie von 4 CDU-Kämmerern der Stadt einen Schaden von min. 4,5 Mio Euro eingetragen. Bei der juristische Aufarbeitung derselben  von Bürgermeiseter Obermayr kann man kaum von verwaltungsjuristischer Kompetenz sprechen)
Auch wenn nun die Ämter in Fachbereiche umbenannt worden sind, die Arbeit bleibt die selbe.“

Aber auch in der Förderung von Wirtschaft und Gewerbe sieht Lennert die klassische Gestaltung durch den Ersten Stadtrat. „Wenn in Nachbarstädten investiert wird und sich gewinnträchtige weltweit operierende Firmen ansiedeln, in Heppenheim aber ein Kaffeekonzern verprellt wird,
(war das nicht der damalige Bürgermeister Obermayr?)
eine Weltfirma für Motorräder uns den Rücken kehrt
(dafür war doch der damalige Bürgermeister Obermayr zuständig)
und Gelände brach liegt, dann darf man nicht neidvoll auf die überproportional wachsende Gewerbesteuer beim Nachbarn schauen. Man muss sich auch fragen, woran das wohl liegt,“ ärgert sich der Fraktionschef der CDU.
(Ärgern Sie sich nicht, Herr Dr. Lennert, wir haben ja jetzt durch das überwältigende Votum der Bürger einen neuen Bürgermeister. Geben auch Sie ihm eine Schance.)

 Die Zeiten, in denen „Investoren von selbst kommen“, seien vorbei. Man müsse im Gegenteil um sie werben und die notwendigen Genehmigungen und Bebauungspläne schnell erarbeiten und entscheiden. „Wer für die Stadt verhandelt, muss wissen, was politisch und verwaltungstechnisch durchsetzbar ist. Wenn Heppenheim nicht kaputtgespart werden soll,
(150 000 Euro könnte man jetzt 6 Jahre lang (=900 000 Euro) locker pro Jahr sparen und später noch mehr)
wie der neue Bürgermeister sich schon als Erster Stadtrat auszudrücken pflegte, dann müssen so mehr Arbeitsplätze und mehr Gewerbeeinnahmen für Heppenheim entstehen,“ wünscht sich Lennert. 
(Das wünscht sich auch die SPD)
Nur was erwirtschaftet werde, könne ausgegeben werden, denn die Gebühren- und Steuerschraube sei ohnehin schon überdehnt. Die Sichtweise der SPD, dass mit der Wahl des Bürgermeisters auch die Stelle des Ersten Stadtrats abgewählt worden sei, hält die CDU für kurzsichtig und gefährlich. „Die Europäische Metropolregion Rhein-Neckar ist in Aufbruchstimmung. Heppenheim muss sich sputen Schritt zu halten“.
(richtig !!! , also keine Fisimatenten, lassen Sie den neuen Bürgermeister arbeiten und überlassen Sie es den Bürgern bei der Kommunalwahl 2006 darüber zu entscheiden, ob Sie eine zustimmende Mehrheit kriegen. Dann könnten Sie ja immer noch, wenn Sie unbedingt noch einen Posten für die CDU brauchen, über einen neuen Ersten Stadtrat entscheiden.)

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 Die öffentliche Sitzung des Stadtparlaments beginnt Montag (12.) um 18 Uhr im Kurfürstensaal des Amtshofes. 
Einziger Tagesordnungspunkt, außer Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers und Magistratsbericht, 
ist die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses für die Wahl eines Ersten Stadtrats.                   e/jr