Obermayr unterliegt gegen seine Verb

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Finanzen — Stadt Heppenheim darf sich kein Geld von den Stadtwerken holen
HEPPENHEIM. Es bleibt dabei. Löcher im Haushalt der Stadt Heppenheim dürfen nicht mit Eigenkapital der Stadtwerke gestopft werden. Mit 22 Stimmen von CDU-FDP-Koalition sowie der Listenverbindung aus Freien Wählern und Parkhofinitiative (FWH-Pini) hat die Stadtverordnetenversammlung gestern einen Widerspruch von Bürgermeister Ulrich Obermayr (CDU) zurückgewiesen. Für den Widerspruch stimmten 15 Abgeordnete von SPD und Grüner Liste (GLH).

Teil eines Konsolidierungskonzepts des Finanzdezernenten Gerhard Herbert (SPD) ist es, 5,2 Millionen Euro aus den Rücklagen der Stadtwerke zu entnehmen, um damit eine Deckungslücke im Vermögenshaushalt zu schließen. Mit der Bekräftigung eines Beschlusses vom 16. September hat die Parlamentsmehrheit dem Kämmerer eine Strich durch die Rechnung gemacht.

Lennert (CDU) für Kredit statt Kapitalentnahme

CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Lennert verwies gestern darauf, dass sich die Situation im Vergleich zum Haushaltsjahr 2003 nicht verändert habe. Schon damals war der Plan am Widerstand des Parlaments gescheitert, den Stadtwerken Kapital zu entnehmen, um wichtige Projekte für den Hessentag zu finanzieren. Ende 2003 hatte die Mehrheit darauf gedrängt, das Kreditvolumen zu erhöhen. ,,Diese Kreditermächtigung besteht nach wie vor“, sagte Lennert. Zur Finanzierung solcher Zinsen hätte die CDU zugestimmt, Zinsen aus dem Eigenkapital der Stadtwerke heranzuziehen. Da Stammkapital würde in diesem Fall nicht angetastet.

Erster Stadtrat Herbert (SPD) gab zu, dass der Magistrat vor einem Jahr im Hinblick auf den Hessentag seine Absicht nicht weiter verfolgt habe, Kapital der Stadtwerke zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen. Wirtschaftsprüfer, Betriebskommission, Kämmerei und Experten der kommunalen Spitzenverbände seien aber mittlerweile zu folgendem Schluss gekommen: Die Rücklagen der Stadtwerke gehören der Stadt. Herbert: ,,Wir machen uns strafbar, wenn wir einen Kredit aufnehmen und wir haben eine andere Möglichkeit, Kapital zu beschaffen“.

Auf diese Argumentation baut der Widerspruch des Bürgermeisters auf, der — wie es in der schriftlichen Formulierung heißt – im Einklang mit einem Votum des von CDU und FDP dominierten Magistrats steht. In die Debatte griff Obermayr nicht ein. Das Argumentieren überließ er seinem Finanzdezernenten.

SPD und Grüne unterstützen Kämmerer und Magistrat

CDU und FDP im Magistrat gegen CDU und FDP in der Stadtverordnetenversammlung — zu dieser kuriosen Kräfteverteilung gehört es, dass Gabriele Kurz-Ensinger (SPD) und Peter Müller (GLH)Partei für Herbert und damit – ob gewollt oder ungewollt — für Obermayr ergriffen.

Die SPD-Sprecherin sagte, das Eigenkapital der Stadtwerke sei nicht durch Gebühreneinnahmen aufgebaut worden. Deshalb sei es legitim, Rücklagen zu entnehmen. Den Fraktionen von CDU, FDP und FWH-Pini unterstellte sie, ,,andere Interessen als die der Bürger dieser Stadt“ zu verfolgen. Sollten die Stadtwerke beispielsweise in eine GmbH umgewandelt werden, werde für die Gebührenzahler der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent fällig.

Ähnlich wie Gabriele Kurz­Ensinger unterstellte Müller den Mehrheitsfraktionen, von den eigentiichen Überlegungen und Zerwürfnissen abzulenken. ,,Es ist der Magistrat, den sie beherrschen, der diesen Widerspruch unterstützt hat“, sagte Müller an Lennert gerichtet. Der GLH-Sprecher ermutigte den Magistrat, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, um seine Pläne zur Haushaltskonsolidierung durchsetzen zu können.

Martin Greif (FWH-Pini) hatte vor der Abstimmung die Solidarität seiner Fraktion mit CDU und FDP bekräftigt: ,,Ich ermuntere die Koalition, die Linie beizubehalten“, sagte er.

Stöcker: Widerspruchsrecht von Obermayr falsch interpretiert 

Peter Stöcker (FDP) sagte, alles deute daraufhin, dass die Entnahme von Eigenkapital aus dem Vermögen der Stadtwerke direkt oder indirekt zu Gebührenerhöhungen führen werde. Außerdem zweifelt er die Spielregeln an, nach denen Stadtparlament und Bürgermeister diesen Machtkampf austragen. Das in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verbriefte Widerspruchsrecht des Bürgermeisters gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung habe defensiven Charakter. Aus diesem Recht habe Obermayr in diesem Fall den falschen Schluss gezogen. Stöcker: ,,Es gibt keinen Zwang, etwas zu beschließen, was die Mehrheit der Stadtverordneten nicht will“.