Stadt bittet Verantwortliche zur Kasse

0 Comments| 2:00
Categories:

Finanzaffäre Koch – Ex-Dezernenten und frühere Kämmereileiter sollen für Schaden in Regress genommen 

HEPPENHEIM. Die Verantwortlichen in der so genannten „Finanzaffäre Koch“, die die Stadt nach derzeitigem Stand mindestens 4,6 Millionen Euro kosten wird, sollen in Regress genommen werden. Der Haupt‑, Finanz- und Wirtschaftsentwicklungsausschuss (HFW), der die Affäre als Akteneinsichtsausschuss zu klären versucht, hat in seiner Sitzung am Donnerstag Abend beschlossen, finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Der Magistrat soll, einem von Peter Stöcker (FDP) formulierten Antrag folgend, mit den betroffenen früheren Finanzdezernenten und Mitarbeitern der Kämmerei einen Verzicht auf die zum Jahresende drohende Verjährung aushandeln. Sollten sich die Betroffenen hierzu nicht bereit erklären, soll noch vor Jahresende Klage erhoben werden. Darüber hinaus soll versucht werden, über die Eigenschadensversicherung der Stadt zumindest einen Teil des Schadens auszugleichen. 

Ende Dezember droht Verjährung 

Dass man unter Zeitdruck ist, hatte Gabriele Kurz-Ensinger deutlich gemacht. Die SPD‑Stadtverordnete, von Beruf Rechtsanwältin und Notarin, geht davon aus, dass mögliche Ansprüche zum 31. Dezember 2005 verjähren. Trete man jetzt nicht „in Aktion“, werde man keine Möglichkeiten mehr haben, den der Stadt entstandenen Schaden zu reduzieren. Bedenken gegen das Vorgehen wurden aus den Reihen der CDU geäußert: Man müsse sorgfältig überlegen, ob ein gerichtliches Verfahren nicht am Ende mehr koste, als es der Stadt bringe. Allerdings stimmte auch die CDU dem Verfahren zu. 

Von dem Beschluss sind neben zwei früheren Leitern der Stadtkämmerei vier CDU-Politiker betroffen: Die früheren Ersten Stadträte Volker Rathje, Anton Röckl und Arnold Reiter sowie Ex-Bürgermeister Ulrich Obermayr. In Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der die Vorgänge im Zusammenhang mit der Affäre auf Bitte des Magistrats untersucht hat, ist von teilweise „grob fahrlässigem“ Verhalten der Betroffenen „im haftungsrechtlichen Sinne“ die Rede. Ob diese Einschätzung am Ende auch juristisch trägt, ist, wie im Ausschuss betont wurde, nicht sicher.                  jr

Aus dem Starkenburger Echo vom 5.11.2005