Wenn der Kämmerei Chef nicht kontrolliert wird

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Wie es zu der Finanzaffäre kommen konnte

Von Peter Bock

HEPPENHEIM. Leiter von Kämmereien in Kreisen, Städten und Gemeinden sind in der Regel Laufbahnbeamte – keine hauptamtlichen Wahlbeamten und demzufolge auch keine Politiker. Um so erstaunlicher ist wie einflussreiche Amtsleiter letztlich sein können: Land auf, landab konnten sie, wie die jüngste Finanzaffäre belegt (neben der Stadt Heppenheim sind noch etwa 350 bundesdeutsche Kommunen darin verwickelt), eigenmächtig – zumindest bis 60 000 Mark – darüber befinden, wo und wie Steuergelder kurzfristig angelegt werden dürfen.
Die Entscheidungsfreiheit für die kleinen Amtschefs war wohl auch deshalb so groß, weil man davon ausging, dass sie im guten Glauben und im Interesse Ihrer Stadt handelten nämlich dort Geld zu parken, wo es die besten Konditionen gibt. Und da war der aus Bad Heilbrunn (bei Bad Tölz) stammende Finanzberater Hans-Jürgen Koch, der damit warb, nur unter öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu makeln, eine gute Adresse: Seine sehr niedrige Maklerprovision von 0,03 Prozent erlaubte es Ihm, die örtlichen Geldinstitute, vor allem Sparkassen, fast immer zu unterbieten.
Es mag purer Zufall sein, dass die Stadt Heppenheim offenbar vom ersten Tag an, seit Koch seine Vermittlerdienste den Kommunen anbot (1985), mit dem oberbayerischen Banker Geschäfte machte. Und es mag wiederum Zufall sein, dass der Finanzberater seinen zumindest vorerst letzten Tag auf deutschem Boden – am 9. März dieses Jahres (2000) – bei einem Freund an der Bergstraße verbracht haben soll. Danach setzte sich der leidenschaftliche Jagdliebhaber, der in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, auf eine Farm nach Namibia ab.
Das System Koch funktionierte so lange gut – und ganz einfach – Ein Kämmerer hatte zu viel, der andere zu wenig Geld: Mit einem einzigen Telefonanruf oder einem Fax wurden Tagesgeschäfte mit ansehnlichen Summen abgewickelt. Sie unterlagen – was Koch als gesetzliche Schwachstelle wohl rasch erkannt haben muss – nicht der politischen Kontrolle, wie den bundesdeutschen Gemeindeordnungen zu entnehmen ist. So mancher Bürgermeister freute sich über hohe Zinserträge und belobigte den Kämmereileiter für erfolgreiches „Cashmanagement“.
Koch hatte anfänglich nur Termingelder zwischen zwei Kommunen vermittelt. Das erschien für die Betroffenen in jeder Hinsicht risikolos; Städte und Gemeinden können eben nicht pleite gehen. Doch schon Ende der achtziger Jahre ließ der Finanzmakler ausgeliehene Gelder auch durch dritte Kommunen zurückzahlen. So begann ein Verwirrspiel, weil kein Kämmerer der beteiligten Gemeinden mehr durchblickte, wer von wem wie viel Geld bekommt.
Dieses immer undurchschaubarer gewordene Beziehungsgefecht machte es letztlich möglich, dass Koch dem Vernehmen nach Millionen auf sein eigenes Konto überweisen konnte. Die Sache flog schließlich auf, als im März dieses Jahres die Zahlungströme unterbrochen wurden und Gemeinden mit Riesenbeträgen in die Röhre schauten – wie zum Beispiel der Ortenaukreis, der einen Verlust von 17 Millionen Mark zu beklagen hat.
Der Ortenauer Kreistag hat nun beschlossen, die Millionenverluste unter „bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkten“ einzuklagen – auch von der Stadt Heppenheim. Als Begründung wird angeführt, dass der Finanzberater Koch an Geldgeber und Geldnehmer Faxe mit völlig unterschiedlichen Inhaltes versand haben soll.