Antrag Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz

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Antrag
Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, in Heppenheim die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Landesprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz zu schaffen.

Begründung:

Neben den Programmen Stadtsanierung, Soziale Stadt, „Stadtumbau in Hessen“, „Aktive Kernbereiche in Hessen“ und der Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen stellt das Land neuerdings auch im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Fördermittel zur Verfügung. Förderungsvoraussetzung ist eine Gebietsfestlegung als Fördergebiet städtebaulicher Denkmalschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Besonders in Betracht kommt das Gebiet der Altstadt, der Gesamtanlage südwestliches Villengebiet Heppenheim, der Gesamtanlage südöstliches Villengebiet (Höhnsches Viertel) (jeweils einschließlich der sog. „Metzendorfhäuser”) und Einzelgebiete wie Vitos oder Odenwaldschule. Auch die Untere und Obere Vorstadt und der Schlossberg kämen als Fördergebiete in Betracht. Es wird vorgeschlagen, die Gebietsauswahl und -grenzen mit den Altstadtfreunden abzustimmen.

G. Kurz-Ensinger
Fraktionsvorsitzende