Kindergärten – Koalition lehnt Antrag der SPD für differenzierte Gebühren ab
Gabriele Kurz-Ensinger (SPD) hatte den Antrag damit begründet, dass man hiermit Eltern unterstützen wolle, die knapp über dem sogenannten Hartz-IV-Einkommen liegen und deshalb kein Recht auf staatliche Unterstützung haben.
Unterstützt wurde sie von Peter Müller (Grüne Liste), der betonte, dass dieser Personenkreis zwar deutlich weniger als der Durchschnitt verdiene, bei den Kindergartengebühren aber wie alle anderen behandelt werde. Beim Bemühen, Hilfe vom Sozialamt zu bekommen, würden diese Eltern zu „Bittstellern“. Mit einer Gebührenstaffelung könne man dies verhindern.
Für Anton Gölz (CDU) war der Antrag „gut gemeint“, aber er verfehle sein Ziel. Zum einen verursache er einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand und entlaste nicht die Eltern oder die Stadt, sondern Jugend- und Sozialämter, die seit Jahren für Unterstützung sorgten, wenn niedrige Einkommen vorliegen. Zum anderen gebe es bereits eine Staffelung je nach Inanspruchnahme der Betreuung und Anzahl der Kinder. Gleiche Leistung, so Gölz, müsse auch gleich bezahlt werden. Er warnte im übrigen davor, dass man dann auch zu gestaffelten Gebühren für Freibad, Musikschule oder Bücherei kommen müsse. So wie auch Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU), der für einen Ausgleich den Bund in der Pflicht sieht, der über Kindergeld und Sozialgesetzgebung entscheidet.
Aus dem Starkenburger Echo vom 01.12.2012