Wir bitten um Aufnahme des nachfolgenden Antrags in die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Betreuungsgebühren und Dienstleistungsentgelte gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 4 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Heppenheim für die Monate April bis Juni 2020 vollständig zu erlassen. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten.
Der Magistrat wird beauftragt, die Unterrichts- und Kursgebühren gemäß Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung der Musikschule Heppenheim für die Monate April bis Mai 2020 und darüber hinaus für ausgefallene Kurse vollständig zu erlassen. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten.
Begründung:
Das Land Hessen hat bedingt durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland die Schließung der oben genannten Einrichtungen angeordnet. Der Regelbetrieb für Kindertageseinrichtungen ist erst ab dem 06. Juli 2020 wieder möglich. Der Musikschulunterricht wird erst seit 11. Mai wieder angeboten. Einige Kurse können aus Gründen der Hygiene- und Abstandsvorschriften immer noch nicht stattfinden.