Bestattung: Ausschuss diskutiert neue Satzungen für städtische Friedhöfe – Zutritt für Kinder erst ab 12 Jahren?
Mit einer neuen Satzung für die städtischen Friedhöfe will die Stadt auf „Änderungen im Bestattungsverhalten“ reagieren. Die Vorlage des Magistrats war am Dienstagabend Thema im Sozial-, Kultur- und Sportauschuss.
In der Diskussion ging es zum einen um die Friedhofssatzung, zum anderen um die Friedhofsgebührensatzung. Erstere bot den Vertretern von SPD und LIZ.Linke Anlass zu Kritik. Denn in der vom zuständigen Dezernenten, Hubert Vettel (ehrenamtlicher Stadtrat der FDP) unterzeichneten Vorlage wird das Alter, in dem Kinder die Friedhöfe ohne Aufsicht von Erwachsenen betreten dürfen, von jetzt acht auf dann zwölf Jahre erhöht. Hintergrund, war vom zuständigen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zu hören, sind Vorkommnisse auf den Friedhöfen, vor allem in den Stadtteilen: Wiederholt sei es zu massiven Störungen der Ruhe durch Kinder gekommen, die in einigen Fällen sogar randaliert und beispielsweise Blumenschmuck abgeräumt hätten. Inzwischen habe man Kontakt zu Lehrern und Pfarrern aufgenommen, um so auf die Kleinen einzuwirken. Egon Eisermann (SPD), seit Kurzem als Nachrücker für Paul Oravecz Mitglied im Ausschuss, sah in dem Passus „starkes Misstrauen gegenüber Kindern“ und beklagte, dass so „den Kindern die Möglichkeit genommen wird, am Grab ihres Opas zu trauern“. Ein Vorwurf, den Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) „perfide“ nannte. Die Satzung werde im Fall von Störungen lediglich eine Handhabe liefern, gegen diese Störungen vorzugehen und helfen, „unsere Bestattungskultur zu erhalten“. Ob es bei der Altersvorgabe von zwölf Jahren bleibt, ist nicht sicher – die Diskussion soll in den nächsten Ausschüssen fortgeführt werden.
Neu in die Friedhofssatzung aufgenommen wird die Möglichkeit, aus religiösen Gründen Bestattungen ohne Sarg zu erlauben. Allerdings muss diese Form vom zuständigen Dezernenten in Absprache mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden. Verstorbene müssen vollständig in Leinentücher oder Naturtextilien verhüllt sein, und für die vorherige Aufbewahrung in der Leichenhalle und derTransport zum Grab müssen wie in den anderen Fällen in einem Sarg erfolgen.
Ohne Diskussionen ging die neue Gebührensatzung durch. Die verzichtet auf eine Anhebung der Basisgebühren, sieht aber beispielsweise vor, dass die Gebühren für das Abräumen der Grabstätten (nach etwa 20 bis 30Jahren) in Höhe von 200 Euro hinzugerechnet werden. Eine Praxis, die bei Reihengräbern bereits seit 2009 gängig ist und jetzt auf die anderen Gräben ausgedehnt werden soll. Angehoben werden sollen auch Gebühren für Hilfskräfte, die Benutzung der Orgel oder die Ausgrabung einer Urne zur Überführung nach außerhalb „da der Arbeitsaufwand größer ist im Vergleich zur Entnahme einer Urne aus der Urnenkammer“. Und „weil der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Bescheide im Bestattungswesen deutlich zugenommen hat“, wird auch „die Erhebung von Verwaltungsgebühren notwendig“
Aus dem Starkenburger Echo vom 14.11.2013