Widerspruch bleibt

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Ketteler-Kindergarten: Herbert weist Kritik der Grünen an geplanter Schließung zurück

HEPPENHEIM. In der Debatte um die vom Magistrat beabsichtigte, von der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai jedoch nicht gebilligte Schließung des Ketteler-Kindergartens werde „gelegentlich mit unrealistischen Zahlen gearbeitet“, schreibt Bürgermeister Gerhard Herbert (SPD) in einer Stellungnahme zur Drohung der Grünen Liste, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einzureichen. So werde etwa der unterschiedliche Personalbedarf für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und solchen unter drei Jahren nicht berücksichtigt; oder die unterschiedlich hohen Landeszuschüsse. Es handele sich dabei aber um Bedingungen, die nicht von der Stadt und ihren Gremien verändert werden können. Herbert weist deshalb darauf hin, „welche Alternative sich unter Berücksichtigung aller Fakten tatsächlich stellt.“

Der Ketteler-Kindergarten biete derzeit Plätze für eine Gruppe von maximal 25 Kindern von drei bis sechs Jahren. Der städtische Zuschussbedarf lag im Rechnungsjahr 2006 bei 161 000 Euro. Die Elternbeiträge seien in dieser Summe nicht enthalten. Möglich wäre ein Ausbau als Tagesstätte mit zwei Gruppen. Es könnten so zwölf (nicht, wie gemeldet, 15) zusätzliche Plätze für Kinder ab zwei Jahren in altersgemischten Gruppen entstehen. Drei Erzieherinnen müssten dafür eingestellt werden (Kosten: etwa 129 000 Euro im Jahr). Zudem wären Investitionen in Baumaßnahmen von 65 000 Euro erforderlich. Für Kinder unter zwei Jahren entstünden so allerdings keine neuen Betreuungsplätze.

An der Situation des Krümelkinder-Kreises zeige sich, dass es gerade für die unter drei Jahre alten Kinder an Betreuungsplätzen mangele. Während die Betriebserlaubnis jeweils neun Plätze für Kinder unter drei Jahren und im Kindergartenalter vorsehe, würden aktuell 18 Kinder betreut, die alle jünger als drei Jahre sind. Sollte der Krümelkinder-Kreis in seinen Räumen bleiben, müsste die Betriebserlaubnis geändert werden. Drei dieser 18 Betreuungsplätze würden entfallen.

Durch die vom Magistrat befürwortete Zusammenlegung von Ketteler-Kindergarten und Kindertagesstätte Buntspecht sowie den Umzug des Krümelkinder-Kreis in die Friedrich-Ebert-Straße würden 15 neue Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr geschaffen. Mit dem Ausbau der Kindertagesstätte Buntspecht könnte der Bedarf an Plätzen abgedeckt werden. Das Personal könnte besser im Interesse der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden, und das bei Minderausgaben von etwa 60 000 Euro jährlich.

Herbert weist darauf hin, dass die Kreisstadt auch hier nicht die Wahl hat, Kostenfragen zu berücksichtigen oder nicht. Die Stadt sei zum Sparen verpflichtet. Sowohl durch die mit dem Haushalt verbundenen Auflagen, als auch durch die mit dem Bezug von Landeszuweisungen für besonders finanzschwache Kommunen verbundenen Vorgaben. Wie der Städte- und Gemeindebund bestätigt habe, wäre die Missachtung dieser Auflagen ein Rechtsverstoß. „Verletzt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen“, bestimme Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung. Der Widerspruch gegen den Stadtverordnetenbeschluss sei deshalb nicht nur aus Gründen der politischen Vernunft geboten. Ihn um des lieben Friedens willen zu unterlassen, „wäre ein Verstoß gegen die Dienstpflichten eines Bürgermeisters“.

Aus dem Starkenburger Echo vom 24.05.2007